1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Stadt Arneburg verliert einen Teil ihrer Schulden

Ratsmitglieder fassen Grundsatzbeschluss zur Antragstellung auf Programm STARK II Stadt Arneburg verliert einen Teil ihrer Schulden

Von Doreen Schulze 28.05.2010, 07:18

Das Teilentschuldungsprogramm STARK II des Landes wird auch in Arneburg greifen. Einen entsprechenden Grundsatzbeschluss fasste der Stadtrat während seiner Sitzung am Dienstagabend.

Arneburg. Die Stadt Arneburg hat die Chance, sich von einem Teil ihrer Schulden zu befreien. Das Programm STARK II macht dies möglich. Der erste Schritt ist getan: Der Stadtrat fasste einen Grundsatzbeschluss zur Antragstellung auf Gewährung von Darlehen zur Teilentschuldung. Einstimmig stimmten die Stadtratsmitglieder dem zu.

Dieses Programm wurde vom Land Sachsen-Anhalt zur Teil- entschuldung der Kommunen aufgelegt. Wie Kämmerin Annedore Flügel den Stadtratsmitglieder mitteilte, trifft das Programm für Schulden, deren Zinsbildung 2010 bis Ende 2014 ausfällt, zu. Gemeinden können dann profitieren.

"Arneburg steht auf der Prioritätenliste", so Flügel. Zwar laufen viele Kredite der Elbestadt länger als über den oben angegebenen Zeitraum, zwei passen aber in das Programm: ein Kredit, der 2011 fällig ist, und ein weiterer, der 2013 ausläuft. Mit dem Grundsatzbeschluss schuf sich die Stadt die Grundlage dafür, die Umschuldung beider Darlehen über die Investitionsbank zu beantragen.

Wird die Teilentschuldung bewilligt, ist die Stadt Arneburg 30 Prozent ihrer Schulden auf einen Schlag los. Für die übrigen 70 Prozent gibt es einen geringen Zinssatz. Dieser liegt bei etwa 1,9 Prozent. "Das liegt weit unter dem marktüblichen Zinssatz", erklärt die Kämmerin. Etwa drei Prozent kämen dort zum Tragen. "Das ist ein Argument, das in die Waagschale geworfen wird", so Annedore Flügel. Zu zahlen ist das Darlehen zur Umschuldung über fünf beziehungsweise maximal zehn Jahre.

Ziel des Programms STARK II ist es, eine Konsolidierung der kommunalen Haushalte zu erreichen. Nach Ablauf der Teilentschuldung soll es den Kommunen möglich sein, eine stabile, leistungsfähige Haushaltsführung zu gestalten. Wird dies nicht erreicht, muss die Stadt rückwirkend einen Zinsaufschlag von 2,5 Prozent zahlen, informierte die Kämmerin.