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Nach Stunden der Angst um zwei kleine Mädchen Suchaktion nimmt glückliches Ende

Von Egmar Gebert 31.05.2010, 07:22

Stendal. Streifenwagen, die mit Lautsprecherdurchsagen die Straßen entlangfuhren. Ein Fährtenhund der nach Spuren suchte und ein Hubschrauber über der Stadt. Mit diesem Aufgebot suchte die Polizei in Stendal am Freitagabend intensiv nach zwei Mädchen, fünf und acht Jahre alt, und fand diese schließlich "dank eines Bürgerhinweises wohlbehalten im Stadtgebiet auf". So heißt es in der Polizeimeldung.

In einer am Sonnabendmorgen von einem Radiosender verbreiteten Nachricht, die sich auf einen Polizeisprecher berief, hieß es: Ein Mann habe die Mädchen in seine Wohnung gelockt und versucht, sie sexuell zu missbrauchen.

Wie die Volksstimme auf Nachfrage vom Sprecher der Stendaler Staatsanwaltschaft, Thomas Kramer, erfuhr, befanden sich die Fünf- und die Achtjährige tatsächlich in der Wohnung des Mannes. Allerdings habe beim Eintreffen der Polizei, die die Wohnung gezielt nach entsprechenden Hinweisen oder Spuren durchsuchte, nichts auf einen versuchten Kindesmissbrauch hingedeutet.

Nach bisherigen Erkennnissen der Staatsanwaltschaft soll der Mann drei Mädchen am Freitagnachmittag auf einem Spielplatz im Wohngebiet Stadtsee seine Hilfe bei der Reparatur eines Fahhrads angeboten haben. Sie folgten ihm daraufhin in die Wohnung. Einem der Mädchen wurde später langweilig und es ging unbehelligt nach Hause. Als die Eltern der Fünf- und der Achtjährigen gegen 19.30 Uhr dann die Polizei einschalteten und die Suchaktion in der Stadt anlief, konnte dieses Mädchen den entscheidenden Hinweis geben.

Der Mann, der darufhin sofort aufgesucht worden sei, habe die Beamten anstandslos in die Wohnung gelassen und auch der Durchsuchug zugestimmt. Laut Kramer hatte der Mann zu diesem Zeitpunkt etwa zwei Promille Alkohol im Blut.

Kein Hinweis auf Kindesmissbrauch

Das Ergebnis der Wohnungsdurchsuchung fasst Staatsanwalt Kramer so zusammen: "Es wurden keine Hinweise darauf gefunden, dass der Mann ge- plant haben könnte, die Kinder sexuell zu missbrauchen oder pornografische Bilder zu machen. Die beiden Mädchen waren unversehrt. Kameras, mit denen man hätte entsprechende Aufnahmen machen können, befanden sich nicht in der Wohnung. Auch die Vernehmung der Mädchen in Gegenwart ihrer Mütter führte nicht zu konkreten Verdachtsmomenten in Bezug auf einen sexuellen Missbrauch oder die Anfertigung von kinderpornografischen Bildern. So wurde mangels dringenden Tatverdachtes durch den zuständigen Bereitschaftsdienst der Staatsanwaltschaft Stendal auch kein Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den Mann gestellt."