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Gröninger Ernst Brunner verteidigt den Grundschul-Beschluss des Verbandsgemeinderates Ratsmitglied widerspricht Bürgermeisterin

Von René Döring 22.01.2014, 02:27

WestlicheBörde l Die Diskussion über die künftigen Grundschulstandorte in der Verbandsgemeinde Westliche Börde geht weiter. Jetzt meldet sich Ernst Brunner (SPD) zu Wort, der Mitglied des Verbandsgemeinderates und des Gröninger Stadtrates sowie Vorsitzender der Bauausschüsse beider Gremien ist.

"Die Mehrheit des Verbandsgemeinderates, die nicht den Vorstellungen der Verwaltung folgt, wird zwischen den Zeilen als potentieller Geldverschwender und als inkompetent dargestellt", ärgert sich Ernst Brunner. Doch sei das "ganz und gar nicht" der Fall, wie Brunner weiter sagt, der damit auf einen Volksstimme-Bericht vom 16. Januar reagiert. In diesem Artikel hatte Verbandsgemeindebürgermeisterin Ines Becker ihren Widerspruch gegen eine Entscheidung des Verbands- gemeinderates über die Zukunft der Grundschulen in Gröningen, Kroppenstedt, Hamers- leben und Ausleben verteidigt.

Während der Verbandsgemeinderat mehrheitlich den langfristigen Erhalt der Grundschulen in Gröningen und Hamersleben beschlossen hat, ist Ines Becker für den langfris- tigen Erhalt der Grundschulen in Gröningen und Ausleben. Ihren an den Landkreis geschickten Widerspruch gegen die Ratsentscheidung hatte Ines Becker damit begründet, dass in Hamersleben mehr investiert werden müsste als in Ausleben. Das würde sich aus einem von der Verbandsgemeinde in Auftrag gegebenen Konzept ergeben, in dem die erforderliche Investition in Hamersleben mit 910000Euro beziffert wird, die in Ausleben mit 460000 Euro.

"Dazu muss zum einen gesagt werden, dass für die Erarbeitung dieses Konzeptes die Verwaltung den Standard vorgegeben hat", sagt Ernst Brunner: "Und vor allem sollte dieses Konzept lediglich ein Kriterium von mehreren für die Entscheidungsfindung sein, wie Ines Becker seinerzeit versichert hatte." Ohne diese Aussage "hätte es im Verbandsgemeinderat ganz sicher keine Zustimmung zur Auftrags- erteilung für ein solches Konzept gegeben", so Ernst Brunner.

Zwar sei dieses Konzept entsprechend der Vorgaben der Verwaltung fachgerecht erstellt worden, würde aber maximal 30 Prozent der eventuell notwendigen - oder nicht notwendigen - Arbeiten berücksichtigen. "Und die Kostenschätzungen werden von den Architekten in diesem Konzept auf Grund fehlender Parameter als völlig unverbindlich dargestellt", wie Ernst Brunner betont.

"Denn dieses Konzept kann nicht mehr als ein Denkanstoß sein."

Deshalb sei die ursprüng- liche Meinung von Ines Becker richtig gewesen, dieses Konzept bei der Entscheidung als nur ein Kriterium von vielen zu betrachten. "Denn dieses Konzept kann nicht mehr als ein Denkanstoß sein", so Ernst Brunner. Dem deshalb das jetzige Verhalten der Verbands- gemeindebürgermeisterin, sich nur auf dieses besagte Konzept zu stützen, "völlig unverständlich" sei. Wie ihm genauso "völlig unverständlich" sei, dass die Kommunalaufsicht diesen Widerspruch der Verbandsgemeindebürgermeisterin für rechtens erklärt habe. "Dagegen wiederum hat ja jetzt der Verbandsgemeinderat Widerspruch eingelegt", betont Ernst Brunner.

"Die Verbandsgemeindebürgermeisterin begründet ihren Widerspruch mit ihrer Pflicht zur wirtschaftlichen Haushaltsführung. Unter diesem Gesichtspunkt ist ihr Handeln durchaus zu verstehen. Andererseits hat sie aber auch die Pflicht, Schaden von den ihr anvertrauten Gemeinden abzuwenden." Deshalb dürfe sie nicht die im Konzept aufgeführten Kosten als alleinige Entscheidungsgrundlage nehmen. "Zumal jeder weiß, dass an falscher Stelle oder zum falschen Zeitpunkt gespartes Geld meist zu erheblichen Mehrausgaben führt", so Brunner. "Und so hat eine große Mehrheit des Verbandsgemeinderats für sich das Recht in Anspruch genommen, eine in Teilen auch politische Entscheidung zu treffen." Ernst Brunner weißt darauf hin, dass sich die Verbandsgemeinde in keiner Haushaltskonsolidierung befindet und etwa 65 Prozent ihrer Bürger in Gröningen und in der Gemeinde Am Großen Bruch leben.

Für Ernst Brunner sei auch unverständlich, dass von Seiten der Verwaltung und der Kommunalaufsicht alles auf die Entscheidung Ausleben oder Hamersleben beziehungsweise Gröningen oder Kroppenstedt reduziert werde. "Ich möchte daran erinnern, dass unser Ratsbeschluss an erster Stelle den Vorschlag zum Erhalt aller vier Grundschulen bis zum Jahr 2017/18, besser bis 2018/19 enthält." Denn erst zu diesem Zeitpunkt sei eine konkrete Einschätzung möglich und würden daraus resultierenden Arbeiten an den gewählten Standorten vorgenommen werden können. "Vorausgesetzt, eine Zusammenlegung ist dann überhaupt noch notwendig." Zu diesem Zeitpunkt könnte dann jedenfalls auf Grundlage des tatsächlichen Bedarfs investiert werden.

"Auch die dann leerstehenden Schulen würden Kosten verursachen."

In diesem Zusammenhang richtig sich Brunners Kritik auch an das Land. "Werden wir gezwungen, die Schulen bereits 2016/17 beziehungsweise 2017/18 zusammenzulegen, würden Kosten von bis zu zwei Millionen Euro entstehen, egal welche Standorte gewählt werden. Und auch die dann leerstehenden Schulen würden Kosten verursachen." Deshalb wurden die Verbandsgemeinderäte dafür plädieren, die Mindestschülerzahlen auf 60 und für dünnbesiedelte Gebiete auf 40 festzulegen. "Und zwar langfristig, um entsprechende Planungssicherheit zu bekommen", so Brunner.