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Verbandsgemeinderatsvorsitzender Dietmar Hobohm zur Grundschulfrage "Wir haben eine Beschlusslage"

Von René Döring 24.01.2014, 02:15

Die Diskussion über die künftigen Schulstandorte in der Verbandsgemeinde Westliche Börde reißt nicht ab. Heute äußert der Verbandsgemeinderatsvorsitzende Dietmar Hobohm seine Meinung zum Stand der Dinge.

WestlicheBörde l Unabhängig von den Widersprüchen der Verbandsgemeindebürgermeisterin Ines Becker und des Verbandsgemeinderates sowie der Beanstandungsverfügung des Landkreises Börde, die allesamt derzeit im Raum stehen, "gibt es beim Thema der Schulstandorte in der Westlichen Börde zum jetzigen Zeitpunkt eine klare Beschlusslage", wie der Verbandsgemeinderatsvorsitzende Dietmar Hobohm (parteilos) sagt. Und zwar sei das der Beschluss, den der Verbandsgemeinderat der Westlichen Börde am 11. Juli vergangenen Jahres gefasst hat. "Der ist derzeit gültig", so Hobohm.

An diesem 11. Juli hatten sich von 20 anwesenden Mitgliedern des Verbandsgemeinderates 13 zum einen dafür ausgesprochen, dass bis zum Schuljahr 2018/19 die Grundschüler der Westlichen Börde in allen vier Grundschulen, also in Ausleben, Hamersleben, Kroppenstedt und Gröningen, beschult werden sollen. Danach sollen laut Beschluss die Grundschüler aus der Gemeinde Am Großen Bruch und Ausleben die Schule in Hamersleben besuchen und die Schüler aus Gröningen und Kroppenstedt die Gröninger Grundschule. (Genauer Beschluss-Wortlaut im Informationskasten.)

"Aus diesen vier Punkten geht hervor, dass alle vier Grundschulen so lange wie möglich erhalten werden sollen", wie Dietmar Hobohm sagt. Und aus diesem Beschluss gehe zudem hervor, dass für einen kurzen Zeitraum angelegte Investitionen und Sanierungen "auf jeden Fall zu vermeiden sind", erläutert Dietmar Hobohm, der "großes Verständnis" für alle Ratsmitglieder und für alle anderen Bürger habe, die sich für den Erhalt von bestimmten Schulstandorten aussprechen und dafür engagieren würden.

"Allerdings gibt es für die langfristige Perspektive von Grundschulen Vorgaben vom Land", wie der Vorsitzende des Verbandsgemeinderates sagt. Das sind Mindestvorgaben, die zum einen die Gesamtschülerzahl und zum anderen die Zahl der Einschüler betreffen. Nur Schulen, die diese Vorgaben erfüllen, bekämen vom Land die Betriebserlaubnis. Und wenn sich diese Vorgaben nicht ändern würden, müssten in der Verbandsgemeinde Westliche Börde langfristig gesehen Grundschulen zusammengelegt werden.

Aber nicht heute und nicht morgen. So dass mit Blick auf den nördlichen Teil der Verbandsgemeinde die Investitionskosten in den Grundschulen Hamersleben beziehungsweise Ausleben, von denen derzeit in der Diskussion die Rede sei, "natürlich in dieser Höhe nicht anfallen würden, weil es dann um geringere Schülerzahlen als heute geht", sagt Dietmar Hobohm. "Diese Investitionskosten müssten neu ermittelt werden wenn feststeht, wann die Zusammenlegung der Schulen erfolgen muss."

Und was die Entscheidungen über die Widersprüche angeht, die sich derzeit zu diesem Thema in der Schwebe befinden, geht Dietmar Hobohm davon aus, dass dieser "Vorgang" inzwischen im Landesverwaltungsamt liegt und von dort die nächste Wortmeldung kommen wird.