Kündigung Staufenbiels war rechtens
Oschersleben (spt) l Oscherslebens Ex-Kämmerer Peter Staufenbiel musste im Berufungsverfahren am 13. März vor dem Landesarbeitsgericht in Halle eine Niederlage hinnehmen. Wie die Behörde erst jetzt auf Volksstimme-Nachfrage mitteilte, war die einstige Kündigung Staufenbiels, der zuletzt bei der Stadt Oschersleben als Sachgebietsleiter Kosten- und Leistungsrechnung angestellt war, durch die Verwaltung rechtens. Weder Peter Staufenbiel noch Bürgermeister Dieter Klenke wollten sich gestern auf Volksstimme-Nachfrage zu diesem Thema äußern. Das Urteil ist laut Landesarbeitsgericht noch nicht rechtskräftig. Berufung kann demnach eingelegt werden.
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