1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wanzleben
  6. >
  7. Stadtrat kritisiert hohe Mindestschülerzahl

Verordnung zur Schulentwicklungsplanung auf dem Prüfstand / "Erfolgsgutachten" gefordert Stadtrat kritisiert hohe Mindestschülerzahl

Von Sabrina Trieger 15.04.2014, 03:25

Im Wanzleber Stadtrat regt sich Widerstand gegen die Verordnung zum Schulentwicklungsplan 2014. Danach müssen die Grundschulen der Einheitsgemeinde ab 2017 80 Grundschüler pro Schuljahr nachweisen. Ein Jurist soll nun überprüfen, ob ein Antrag beim Oberverwaltungsgericht, auf die bisher geltende Mindestschülerzahl von 60 eingestuft zu werden, Aussicht auf Erfolg hätte.

StadtWanzleben-Börde l Ab 2017 muss jede Schule der Stadt Wanzleben - Börde mindestens 80 Grundschüler vorweisen. Gegen diese Vorgabe der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung regt sich im Stadtrat der Widerstand: Mit einem juristischen Gutachten soll zunächst die Erfolgsaussicht eines Antrages an das Oberverwaltungsgericht geklärt werden, mit dem die Räte die Gültigkeit jener Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 prüfen lassen wollen. Das beschloss der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig.

CDU-Fraktionsvorsitzender Martin Heine, der den Antrag für den entsprechenden Beschluss in die Sitzung eingebracht hatte, erklärte, "dass sich die drastische Erhöhung der Mindestschülerzahlen gravierend auf die Grundschullandschaft auswirken wird." Eine solche Entscheidung hätte durch ein Gesetz und nicht durch eine Verordnung getroffen werden müssen, gab er zu bedenken.

Mit der ab dann geltenden Mindestschülerzahl von 80 befürchten die Stadträte Grundschulschließungen. "Aufgrund der Nähe zu Magdeburg haben wir von den Landesentwicklungsplanern jene Zahl zugeschustert bekommen, weil diese von einem Zuzug in den Magdeburger Speckgürtel ausgehen", erklärte CDU-Stadtrat Martin Heine. "Doch das sind ja alles nur theoretische Zahlen. Denn schaut man sich unsere tatsächlichen Einwohnerzahlen an und setzt diese ins Flächenverhältnis, sind wir kein dicht, sondern ein dünn besiedeltes Gebiet. Und genau diese Definition ist der Knackpunkt beim Thema Mindestschülerzahlen. Denn als dünn besiedeltes Gebiet müssten wir nur 60 Schüler pro Grundschule nachweisen", argumentiert Heine. "Die Einheitsgemeinde hat laut der Prognose des Statistischen Landesamtes im Jahr 2025 eine Bevölkerungsdichte von 67 Einwohner pro Quadratkilometer und wäre damit als dünn besiedelt einzuordnen", fordert er. Der Seehäuser kritisierte zudem, dass hingegen im wesentlich einwohnerstärkeren Oschersleben bereits die 60 Schüler ausreichen würden. "Und das, obwohl die Bevölkerungsdichte im Vergleich zu unserem Gebiet hier viel höher ist." Deshalb lautet sein Appell: "Auch bei uns müssen die 60 Schüler pro Schule als Grenze gelten. Und nicht die der 80." Freie-Wähler-Fraktionsvorsitzender Norbert Hoße stimmte dem Antrag ebenfalls zu und forderte eine Überprüfung der Verordnung ein, "um eine gerechtere Bewertung unserer Zahlen zu erlangen".

Die Gültigkeit der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung soll nun rechtlich geprüft werden. Genauso wie die Frage, warum der Landtag darüber nicht zu entscheiden hat und muss? Laut Petra Hort habe der Städte- und Gemeindebund ihr bereits seine Hilfe in Beratungsfragen zugesagt. Die Kosten für die juristische Überprüfung trägt die Kommune, erklärte die Rathaus-Chefin. Mit dem Stadtratsbeschluss soll nun ein Verwaltungsjurist beauftragt werden, der zudem recherchieren soll, welche Fristen zur Überprüfung der im Mai 2013 in Kraft getretenen Verordnung zu wahren sind. "Die Erkenntnis, ob wir mit unserem Antrag der Jahresfrist unterliegen, sollte bis zur nächsten Stadtratssitzung am 8. Mai herausgefunden sein", sagte Heine.