1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wanzleben
  6. >
  7. Bewährungsstrafe nach Missbrauch

76-Jähriger verging sich an geistig Behinderter Bewährungsstrafe nach Missbrauch

Von Roswitha Franz 24.04.2014, 01:17

Haldensleben l Sexueller Missbrauch von Kindern lautete die Anklage gegen einen 76-jährigen Mann, der in einem Taxiunternehmen als Fahrer für den Schülertransport zuständig war. Ihm wurde vorgeworfen, an drei nicht genau zu bestimmenden Tagen zwischen Januar 2011 und Januar 2012 ein geistig behindertes zwölfjähriges Mädchen missbraucht zu haben. Laut Anklage hielt der Mann seinen Bus an Buschgruppen. Dort habe er das Mädchen zur Vornahme sexueller Handlungen an ihm aufgefordert, so die Anklage.

Im Ermittlungsverfahren bestritt der 76-Jährige zunächst die Vorwürfe und legte erst nach dem Ergebnis eines umfangreichen Sachverständigengutachtens ein Geständnis ab. In der Hauptverhandlung vor Gericht wollte er sich nicht äußern und ließ seinen Verteidiger erklären, dass die angeklagten Taten der Wahrheit entsprechen. Jetzt fahre sein Mandant keine Kinder mehr und sei im Taxiunternehmen in einem anderen Bereich tätig.

Der nicht vorbestrafte Mann mit dem stets gesenkten Kopf schämte sich offensichtlich, konnte sich jedoch zu keinem Wort des Bedauerns durchringen. Wenigstens ersparte er mit seinem Geständnis der Geschädigten die Aussage.

Das Haldensleber Schöffengericht unter Vorsitz von Direktor Heimo Petersen verurteilte den Senior wegen Missbrauchs von Kindern tateinheitlich mit Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person in drei Fällen antragsgemäß zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Darüber hinaus muss er ein ideelles Schmerzensgeld in Höhe von 1800 Euro an die Geschädigte zahlen.

Wegen der oft lebenslangen traumatischen Folgen für die Kinder sei jede Missbrauchshandlung moralisch höchst verwerflich, hieß es in der Urteilsbegründung. In diesem Fall aber hätte es sich um ein besonders hohes Maß an krimineller Energie gehandelt, weil sich der Angeklagte an einem geistig behinderten Kind vergriffen habe. Schamlos habe er die Situation und seine Vertrauensstellung ausgenutzt, um Spaß zu haben.

Die Anwältin der Mutter des Mädchens übrigens hatte im Strafverfahren einen Adhäsionsantrag auf 3000 Euro Schmerzensgeld gestellt. Nach ihren Aussagen ist die missbrauchte Schülerin heute noch erheblich traumatisiert, leidet unter Angstzuständen und reagiert oft panisch.