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Schöffen am Amtsgericht Haldensleben verurteilen jungen Mann wegen Vergewaltigung 26-Jähriger muss für zwei Jahre ins Gefängnis

Von Roswitha Franz 24.04.2014, 01:19

Haldensleben l Das Schöffengericht des Amtsgerichtes Haldensleben hat einen 26-Jährigen wegen Vergewaltigung unter Einbeziehung eines Urteils vom Dezember 2012 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt.

Die Freundin des Angeklagten hatte ihn verlassen und wollte am 17. Mai 2012 ihre restlichen Sachen aus der einst gemeinsamen Wohnung holen. Nachdem sie die Wohnung betreten hatte, sprang der betrunkene Mann auf sie zu, schubste sie auf die Couch und vergewaltigte sie anschließend, so die Anklage der Staatsanwaltschaft.

Der mehrfach vorbestrafte Bewährungsversager bestritt den Vorwurf vor Gericht. Nach seinen Angaben war die Frau im Februar 2012 mit ihren beiden Kindern zu ihm gezogen, "weil sie von ihrem Mann weg wollte".

Nach ihrem späteren Auszug hätten sich beide zur Abholung ihrer Sachen an jenem Tag in seiner Wohnung telefonisch verabredet und bis zum Abend mehrfach einvernehmlich Geschlechtsverkehr gehabt, so der 26-Jährige.

Im Gegensatz dazu sagte seine Ex als Zeugin aus, dass sie sich anfangs heftig gegen den Mann gewehrt habe, aber dann aus Angst vor seinen Gewalttätigkeiten alles über sich habe ergehen lassen. Sie habe vergeblich gehofft, dass er am Tatvormittag außerhalb den Herrentag feierte. In der Wohnung habe er sie nach einem Streitgespräch plötzlich gepackt, auf die Couch gestoßen und vergewaltigt. Sie sei schwanger geworden und habe im März 2013 sein Kind entbunden.

Aus Scham habe sie erst 14 Tage später Anzeige erstattet und schon zuvor den Mann mehrfach angezeigt, weil er sie prügelnd durch die Wohnung gejagt habe, so die 23-Jährige.

Das Gericht glaubte der Geschädigten. Sie hätte sich anfangs heftig gegen den gewalttätigen Mann gewehrt und bei der Polizei und vor Gericht sachlich und glaubhaft ausgesagt, hieß es in der Urteilsbegründung.

Übrigens gab es in diesem Fall vier Fortsetzungstermine, weil entweder der Angeklagte oder die Geschädigte nicht erschienen waren. Am fünften Prozesstag verhandelte das Gericht ohne den Angeklagten und sprach in seiner Abwesenheit das Urteil, das ihm jetzt zugestellt wird.