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Gröninger Stadtratssitzung am 30. Juli von großer Wichtigkeit für die Stadt Komplettsanierung für Kita und Schule mit "Stark III"

Von Yvonne Heyer 24.07.2014, 03:21

Mit einem zukunftsträchtigen Thema wird sich am 30. Juli der neu gewählte Gröninger Stadtrat beschäftigen. Es geht um die Entscheidung, ob sich Gröningen mit Projekten an der neuen Förderperiode des Stark-III-Programms beteiligt.

Gröningen l Zahlreiche Kommunen haben sich in den vergangenen Jahren an der ersten Förderperiode des europäischen Förderprogramms "Stark III" beteiligt, haben damit Schulen und Kindergärten auf Vordermann gebracht.

Jetzt gibt es eine Fortsetzung des "Innovations- und Investitionsprogramms zur Modernisierung und energetischen Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen sowie zur Verbesserung der informationstechnischen Ausstattung in Schulen - Stark III", wie das Programm exakt heißt. Die Förderperiode reicht bis in das Jahr 2020.

Schon bis zum 30. September müssen jedoch interessierte Kommunen ihren Bedarf anmelden. "Auch wenn diese zweite Förderperiode bis in das Jahr 2020 reicht, müssen oder sollten wir bis zum 30. September die geforderten Unterlagen einreichen, da nicht feststeht, ob es einen zweiten Termin gibt und Projekte zu einem späteren Zeitpunkt in den Folgejahren nachgereicht werden können", erklärt Verbandsgemeindebürgermeisterin Ines Becker.

Bis 30. September Unterlagen einreichen

Die Zeit drängt also, daher kommt inmitten der Urlaubszeit am 30. Juli in Gröningen der Stadtrat zusammen und beschäftigt sich mit diesem wichtigen Thema. Der Stadtrat, für den das Thema nicht gänzlich neu ist, hat zu entscheiden, ob sich die Stadt am besagten Förderprogramm beteiligt. Dann muss seitens der Verwaltung der Bedarf der Sanierungen für die Bildungseinrichtungen ermittelt werden. Als mögliche Projekte wurden die Kita und die Grundschule Gröningen am Standort Grabenstraße 14 für die Sanierung mit Hilfe von Stark-III-Mitteln ins Auge gefasst. Denn laut Beschluss werden die Grundschüler ab dem Schuljahr 2016/2017 in der Grabenstraße 14, am Standort der ehemaligen Sekundarschule, beschult.

Auch müsse der Stadtrat am 30. Juli über eine Auszahlung in Höhe von 15000 Euro für Honorarleistungen nötiger Zuarbeiten entscheiden. "Gehen wir die Sanierung der genannten Objekte an, müssen stets die gesamten Gebäude betrachtet werden, weil es auf eine Komplettsanierung hinausläuft. Stark-III bedeutet in erster Linie die energetische Sanierung von Gebäuden. Wir brauchen also Planer und Energetiker an unserer Seite, die uns belastbare Zahlen liefern. Allein können wir als Verwaltung diesen Aufwand nicht leisten", erklärt Ines Becker.

Harte "Bandagen" für Förderanspruch

Daher also die außerplanmäßige Auszahlung von 15000 Euro als Honorarleistungen für die erforderlichen Zuarbeiten zur Erstellung der Bedarfsanmeldungen. In besagter Bedarfsanmeldung müssen die Kosten genau aufgesplittet, selbst die Einsparung von Kohlendioxid in Zahlen nachgewiesen werden.

Zu den "Bandagen" des Förderprogramms gehören in der zweiten Förderperiode auch, dass nur bestandsfähige Schulen und Kindereinrichtungen - Zeitraum bis 2029 - in den Genuss der Förderung kommen könnten. Deshalb haben die Kommunen auch einen positiven Demografiecheck vorzulegen. Diesen bestätigen für die Schulen das Kultusministerium des Landes und für die Kindertagesstätten die Landkreise. In der Beschlussvorlage für die Gröninger Stadträte heißt es zur Erläuterung weiterhin: "Die Bedarfsanmeldungen sind vollständig und so präzise wie möglich auszufüllen. Dies betrifft insbesondere die angeforderte Kostenschätzung, da auf dieser Basis der konkrete Bedarf ermittelt und eine vorläufige Verteilung der Mittel vorgenommen wird. Die in den Bedarfsanmeldungen vorgenommenen Angaben haben nahezu verbindlichen Charakter". Dies unterstreicht die Genauigkeit der Arbeit und die Anforderungen an die Verwaltungen sowie Planer nochmals deutlich.