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Anlieger Ingo Fibich aus Völpke verweigert Zahlung seiner Gebühr für die Grabenunterhaltung Zustand des Grabens ist erbärmlich

Von Ronny Schoof 29.07.2014, 03:28

So gering sie auch sein mag, die Gebühr für die Grabenunterhaltung - dass er für eine nicht erbrachte Leistung zahlen soll, bringt Ingo Fibich leicht in Rage. Der Völpker verweigert strikt die Zahlung seines Umlageanteils, weil die Grabenentwässerung rings um die Straße Am Bahnhof gar nicht vorhanden sei.

Völpke l Der jüngste Umlagebescheid beläuft sich auf 8,97 Euro. Inzwischen ist es etwas mehr - Mahngebühren. In den Jahren zuvor waren es ebenfalls kleine Beträge um die 10 bis 15 Euro. "Aber es geht hier nicht ums Geld, sondern ums Prinzip", stellt Ingo Fibich klar. Diesmal hatte er genug davon "zu zahlen, ohne dass sich hier etwas tut". Der 49-Jährige liegt im Streit mit der Gemeindeverwaltung. Die erhebt im Auftrag der Unterhaltungsverbände, die sie territorial tangieren, die Anwohnergebühren für die Grabenpflege, im Amtsdeutsch nennt sich das "Umlage der Verbandsbeiträge für die Unterhaltung Gewässer zweiter Ordnung".

Im Fall von Fibich betrifft das den in Neuwegersleben ansässigen Unterhaltungsverband "Großer Graben". Der ist, wie ihm auch die Verwaltung erläuternd mitteilte, "für den ordnungsgemäßen Wasserabfluss der Gräben in der unmittelbaren Umgebung Ihres Wohngrundstücks zuständig". Fibich kann darüber nur müde lächeln und schüttelt den Kopf: "Von ordnungsgemäß kann ja wohl eben nicht die Rede sein. Hier wurde seit einer Ewigkeit nichts mehr getan, ich weiß gar nicht mehr, wann der letzte Pflegeeinsatz stattgefunden hat, aber der Zustand des ganzen Grabens spricht ja für sich."

Ingo Fibich und fünf weitere Haushalte im etwas abgelegenen Flurstück am südlichen Dorfrand (Am Bahnhof) haben alle dasselbe Problem: Die Grabenentwässerung funktioniert nicht, weil der dafür vorgesehene Graben stark zugewuchert ist, einzelne Abschnitte für Ackerzufahrten zugeschoben worden sind und weil Rohre, wenn vorhanden, verstopft sind oder schlicht zu hoch liegen.

"Bei starken Regengüssen und ganz besonders natürlich während der Schneeschmelze wird das Wasser samt Schlamm vom Feld oberhalb der Grundstücke hinuntergespült, aber es gelangt gar nicht erst in den Graben", beschreibt Ingo Fibich die Situation. "Ein Wolkenbruch reicht, und dann steht die ganze Ecke hier unter Wasser, manchmal liegt der Modder 20 Zentimeter hoch auf der Straße."

Fibich verweigerte daher mehrfach die Zahlung der Gebühr, hat mit der Begründung, dass die Gegenleistung nicht erfolge, Widerspruch eingelegt. Zu spät allerdings, wie das Verwaltungsamt in Eilsleben feststellte. Die Frist war abgelaufen, der Widerspruch daher unzulässig. Fibich muss zahlen. "Herr Fibich kommt aus der Nummer zwar nicht heraus", bestätigte Verwaltungsleiter Frank Frenkel auf Volksstimme-Nachfrage, "aber wir sind ihm insofern entgegengekommen, dass ihm die fälligen Beträge bis zur Behebung des Missstandes gestundet und die Mahngebühren erlassen werden." Mit anderen Worten: Fibich begleicht die Gebühr, sobald der Graben wieder zweckmäßig hergerichtet worden ist. Diese Maßnahme obliegt der Gemeinde Völpke, wie sich während des Überprüfungsprozesses herausgestellt hat. Frenkel dazu: "Es ist nämlich kein Gewässer zweiter Ordnung, weil kein ständiger Wasserfluss vorhanden ist. Somit ist wiederum nicht direkt der Unterhaltungsverband für die Pflege zuständig, sondern die Gemeinde, deren Eigentum der umliegende Graben auch ist." Alles ziemlich verworren, meint auch der Verbandsgemeindebürgermeister.

Grundsätzlich habe Frenkel indes Verständnis für Fibichs Haltung: "Seine Aussage, dass der Zustand dieses Grabens erbärmlich ist, passt schon, da muss etwas passieren." Allerdings sei das ganze Umlageverfahren nicht auf einzelne Gewässer oder Gräben beschränkt, sondern berechne sich aus der Unterhaltung eines gesamten Territoriums. "Es geht eben nicht nur um diesen einen Graben, sondern um alle des Unterhaltungsverbands `Großer Graben`, die auf dem Territorium der Verbandsgemeinde Obere Aller liegen. Auf Basis einer Kalkulation des Unterhaltungsverbands bekommen wir als Verbandsgemeinde einen Gesamtbescheid für das entsprechende Gebiet. Diese Summe wird nach einem bestimmten Schlüssel durch alle Grundstückseigentümer in der Gemeinde geteilt", erklärt Frenkel. Grundlage all dessen ist das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt, von dem der Verbandsgemeindebürgermeister wenig hält: "Ich bin mit der gesetzlichen Regelung in dieser Form auch nicht glücklich. Man muss schon sagen, dass es recht stümperhaft vom Land abgefasst wurde, aber letztlich müssen wir damit leben."

Bleibt noch die reale Pflege des Grabens am Bahnhof. Die lasse sich nicht einfach mal kurzerhand von den Gemeindearbeitern bewerkstelligen, sagt Völpkes Bürgermeister Wolfgang Smolin. "Dazu fehlt es an den nötigen Mitteln und Leuten, wir müssen das als externen Auftrag vergeben." Dies sei bereits auf den Weg gebracht, sodass die Maßnahme noch im Laufe des Sommers erfolgen könne.