1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wanzleben
  6. >
  7. Im Alkoholrausch Onkel erschlagen

Zwei Halbbrüder aus Gardelegen vor Gericht in Stendal/Anklage wegen Totschlags Im Alkoholrausch Onkel erschlagen

Von Wolfgang Biermann 14.08.2014, 01:18

Bei einem Trinkgelage sollen sie ihren Mitzecher brutal erschlagen haben. Seit Mittwoch stehen zwei Männer aus Gardelegen vor dem Stendaler Landgericht. Sie werden des Totschlags bezichtigt.

Gardelegen/Stendal l Zwei Halbbrüder aus Gardelegen, 36 und 34 Jahre alt, müssen sich seit gestern vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht Stendal wegen Totschlags im Zustand verminderter Schuldfähigkeit verantworten.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Stendal wirft ihnen vor, im stark alkoholisierten Zustand in der Nacht zum 15. Februar dieses Jahres in der Wohnung des älteren Angeklagten in Gardelegen äußerst brutal auf ihren Mitzecher eingeschlagen und getreten zu haben, so dass dieser, "wie von ihnen beabsichtigt, an einem Polytrauma als Folge der Einwirkung stumpfer Gewalt verstarb". Besonders tragisch: der zu Tode Gekommene war ihr Onkel. Am Morgen nach dem Geschehen wurden beim jüngeren Angeklagten noch 1,7 Promille und beim älteren 1,27 Promille festgestellt.

Der jüngere Angeklagte, der als Haupttäter gilt, soll den Verstorbenen zuvor schon einmal, nämlich in der Nacht zum 25. Januar, brutal zusammengeschlagen haben, so dass dieser in die Notaufnahme des Altmark-Klinikums gebracht werden musste. Die von der Polizei veranlasste Blutprobe ergab kurz nach der Tat 2,26 Promille. Schon am 23. Juli vorigen Jahres soll er einen anderen Mann nach gemeinsamem Alkoholkonsum heftig geschlagen und mit Stahlkappenschuhen getreten haben. Auch dieses Opfer musste laut Anklage im Krankenhaus stationär behandelt werden. Beim Angeklagten waren am 23. Juli 2,52 Promille Alkohol ermittelt worden.

Schlag- und Tretorgie

In der Anklage zur Haupttat, in deren Folge der Onkel am 15. Februar zu Tode kam, ist von einer regelrechten Schlag- und Tretorgie die Rede. Immer wieder prasselten demnach Schläge und Tritte auf das Opfer herein und bekam es schließlich "drei kräftige Schläge mit einer leeren Bierflasche". Der ältere Bruder soll zuvor lediglich dreimal zugetreten haben.

Der Jüngere sitzt als mutmaßlicher Haupttäter seit fast sechs Monaten in U-Haft. Er ließ über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Thomas Semmler, gestern eine Erklärung abgeben. Demnach habe er "keine konkreten Erinnerungen" an die Geschehnisse, bestreite die Taten aber nicht. "Es tut mir unendlich leid", bedauerte er. Klischeehafte Vorstellungen von einem Schläger erfüllt er nicht. Er wirkt eher untersetzt, aber nicht bullig.

Er hätte ein "gutes Verhältnis" zu seinem Onkel gehabt und auch mit ihm zusammen in einer Wohnung in einem Ortsteil von Gardelegen gelebt. Nach der Attacke im Januar hätte ihm der Onkel verziehen und ihm eine "zweite Chance gegeben". Er selbst hätte überhaupt keine Erinnerung an irgendwelche Gewalt- exzesse, auch an die Tat im Juli könne er sich überhaupt nicht erinnern. Wenn er Alkohol trinke, werde er zunächst lustig, dann lustlos und müde.

Nach seinem Alkoholkonsum befragt, sagte er, dass er täglich bis zu seiner Inhaftierung zwei, drei Flaschen Hochprozentiges konsumiert habe. Bis Mittags hätte er in der Regel schon "ein bis zwei Flaschen weggehabt". Seit seinem 17. Lebensjahr trinke er regelmäßig. Eine Entgiftung hat er nach eigenen Angaben schon hinter sich, eine ambulante Therapie aber abgebrochen. Sein älterer Halbbruder zeigte zwar den guten Willen zu einer Aussage. Seine Befragung durch das Gericht gestaltete sich indes als äußerst schwierig. Ständig brachte der unter Betreuung stehende 36-Jährige die Abläufe durcheinander und ordnete sie unterschiedlichen Daten zu. Am morgigen Freitag soll der Prozess fortgesetzt werden. Sieben Prozesstage hat die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Christian Hachtmann bislang angesetzt. Am 29. August ist nach bisherigem Stand das Urteil zu erwarten. Im Regelfall stehen auf Totschlag nach Auskunft von Staatsanwältin Rosemarie Fährmann 15 Jahre Haft als Höchststrafe.