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Bürgermeisterwahl in Eilsleben, Hötensleben, Sommersdorf, Ummendorf und Wefensleben Wahlstartschuss in fünf Gemeinden

Von Ronny Schoof 30.01.2015, 02:26

Nachdem im Mai des Vorjahres die Gemeinderäte per Bürgervotum neu besetzt worden sind, folgt knapp ein Jahr später in fünf der sieben Obere-Aller-Gemeinden die turnusgemäße Wahl des Bürgermeisters. Die Bewerbungsphase läuft, bis 17. März können Amtsbewerber ihre Kandidatur einreichen.

ObereAller l Bereits Ende 2014 hatten die Gemeinderäte in Eilsleben, Hötensleben, Sommersdorf, Ummendorf und Wefensleben die nötigen Weichen auf die am 12. April stattfindenden Bürgermeisterwahlen gestellt. Das Verwaltungsamt der Verbandsgemeinde hat dementsprechend nun mit den offiziellen Stellenausschreibungen für jene fünf Gemeinden nachgezogen.

"Das heißt, ab sofort können sich interessierte Bewerber die erforderlichen Formblätter im Wahlbüro abholen", erklärt Gemeindewahlleiter Frank Frenkel. Je nach Art der Kandidatur würden verschiedene Vorschriften für eine gültige Bewerbung gelten. Nähere Auskünfte dazu können den Unterlagen entnommen oder ebenfalls im Eilsleber Rathaus erfragt werden.

Nachdem Dieter Buchwald (Hötensleben) seinen Verzicht auf eine erneute Kandidatur aus Altersgründen bekräftigt hat, dürfte mindestens ein neues Ortsoberhaupt in Erscheinung treten. "Ich hoffe und wünsche mir zumindest, dass sich in allen fünf Gemeinden mindestens ein Kandidat findet", sagt Frenkel. Die weiteren Amtsinhaber - namentlich Manfred Jordan (Eilsleben), Peter Müller (Sommersdorf), Reinhard Falke (Ummendorf) und Helmut Ebeling (Wefensleben) - haben sich bislang nicht öffentlich positioniert beziehungsweise nur vage dazu geäußert, ob sie erneut zur Wahl antreten werden.

Noch ist Zeit, die Frist für Einzelbewerber wie Parteikandidaten endet erst in sieben Wochen. Doch wer etwa unterstützende Unterschriften von Wahlberechtigten beibringen müsse - in den großen Wahlbereichen Eilsleben und Hötensleben sind es mindestens 33 -, sollte damit nicht allzu lange warten, empfiehlt der Wahlleiter und fügt an: "Der Wahlausschuss wird sich am 18. März, also direkt einen Tag nach Ablauf der Einreichungsfrist, zusammenfinden und über die Gültigkeit aller eingegangenen Bewerbungen entscheiden." Sobald dies geschehen ist, sei auch eine Rücknahme der Kandidatur nicht mehr möglich.

Ausschreibung siehe Amtsblatt vom Januar oder auch www.obere-aller.de