1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wanzleben
  6. >
  7. Hohe Haftstrafe für Messerstecher

Landgericht verurteilt Klein Wanzleber zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis und Alkoholentzug Hohe Haftstrafe für Messerstecher

Von Sabrina Trieger 06.03.2015, 02:28

Das Magdeburger Landgericht hat in dieser Woche den 39-jährigen Klein Wanzleber Wolfgang H. wegen Totschlags für schuldig gesprochen. Der Mann soll für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis und sich im Maßregelvollzug einem Alkoholentzug unterstellen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Magdeburg/KleinWanzleben l Wolfgang H. nimmt das Urteil gefasst auf. Mit der Strafe hat der geständige Klein Wanzleber bereits gerechnet, als sie der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg das Urteil verkündet: Fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlags. In dieser Zeit soll der Klein Wanzleber auch an einem Alkoholentzug teilnehmen.

"Die Untersuchungshaft rechnet bereits zur Haftzeit dazu. Das ist schon vom Gesetz her so."

Christian Löffler, Gerichtssprecher

"In der Regel erfolgt das erst am Ende der Strafe, so dass die Betroffenen nach dem Entzug auch in Freiheit entlassen werden können", erklärt Gerichtssprecher Christian Löffler. Im Maßregelvollzug Bernburg erhalten die Patienten eine zwei Jahre andauernde Therapie und werden danach in Freiheit entlassen. "Die Untersuchungshaft rechnet bereits zur Haftzeit dazu. Das ist schon vom Gesetz her so", sagt Löffler.

Die Strafkammer, bestehend aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen, sah es als erwiesen an, dass der 39-Jährige aus Klein Wanzleben im Streit den 48-jährigen Uwe H. erstochen hat. Sieben Messerstiche haben die Rechtsmediziner später gezählt.

Die Männer hatten sich mit zwei Brüdern wie schon so häufig zu einer Feier in einem Plattenbau im Mühlenplan des Zuckerdorfs an jenem 13. September getroffen. Kurz vor Mitternacht kam es dann zu dem tödlichen Übergriff.

Der Klein Wanzleber holte sich ein Messer aus der Küche und soll dann auf sein Opfer eingestochen haben. Zu diesem Zeitpunkt waren offenbar alle Beteiligten, sowohl die beiden Zeugen und auch der Täter und das Opfer erheblich betrunken. Die vor Gericht gehörten Zeugen konnten sich zum Teil selbst nicht an die Tatnacht erinnern.

Während der 43-jährige Gastgeber Heiko O. angab, zur Tatzeit auf Toilette gewesen zu sein, meinte sein älterer Bruder, dass er auf dem Sofa von dem Streit und den anschließenden Messerstichen nichts mitbekommen hatte. Im Laufe des Prozesses stellte sich heraus, dass Täter und Opfer im Vorfeld bereits des Öfteren aneinander geraten waren. Angeblich habe es sich um Frauengeschichten gehandelt.

Der verurteilte Wolfgang H. war erst im Januar des vergangenen Jahres von seinem späteren Opfer ins Gesicht geschlagen worden. Zu dem Vorgang gab es auch eine Anzeige bei der Polizei. Im Laufe des Prozesses zeigte sich der Angeklagte aber umfänglich geständig. Zunächst hatte er erst vor der Polizei ein Teilgeständnis abgelegt. Dieses wurde ihm später vom Gericht auch positiv angerechnet.

Oberstaatsanwältin Martina Klein forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und auch die Anwältin der Nebenklage sah ein ähnliches Strafmaß für angemessen an. Der Verteidiger von Wolfgang H. Andreas Dahm hielt in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren für angemessen, forderte aber während des Haftaufenthalts eine Entwöhnungstherapie für zwei Jahre.

Mit dem Urteil blieb die Strafkammer damit nur knapp unter dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft, aber über dem der Verteidigung. Allerdings wurde seitens des Verurteilten angekündigt, keine Rechtsmittel gegen des Urteil einlegen zu wollen. "Es ist damit rechtskräftig", erklärt Gerichtssprecher Christian Löffler gestern.

Der Haftbefehl gegen den 39-jährigen Klein Wanzleber bleibt damit Aufrecht erhalten. Vermutlich muss er seine Strafe zunächst in der Justizvollzugsanstalt Burg im Jerichower Land absitzen.