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Bewährungsstrafe für 31-jährigen Angeklagten verhängt Frau des Freundes missbraucht

Von Roswitha Franz 21.03.2011, 04:40

Haldensleben. Welche schwerwiegenden Folgen sexuelle Übergriffe auf die Opfer haben können, zeigte ein Verfahren beim Amtsgericht Haldensleben. Die betroffene 26-Jährige ist noch Monate danach traumatisiert und muss wegen psychosomatischer Beschwerden fachärztlich betreut werden. Am wenigsten verkraftet sie den Vertrauensbruch durch den einst besten Freund ihres Partners.

Der 31-Jährige war angeklagt, der schlafenden jungen Frau am 2. Mai 2010 unter die Hose und den Slip in die Scheide gefasst zu haben.

Am frühen Morgen des Tattages gegen 5.30 Uhr verließ das angetrunkene Trio eine Haldensleber Diskothek und schlenderte untergehakt zur Wohnung der Frau. Wie so oft zuvor sollte der Jugendfreund des Lebensgefährten aus dem Nachbarort auf dem Sofa übernachten. Während der Hausherr nach dem gemeinsamen "Absacker" im Ehebett schläft, unterhalten sich die beiden anderen nebenan im Wohnzimmer und sehen fern. Schnell schläft auch die junge Frau ein, schreckt gegen 8 Uhr vom Sofa hoch und weckt schreiend ihren Partner: "Er hat mich angefasst und war in mir drin!" Der inzwischen geflüchtete Freund ist kaum zu Hause, als das Paar mit einem Bekannten bei ihm auftaucht, auf ihn einprügelt und zur Rede stellt. "Ja, ich habe sie befummelt", stammelt der 31-Jährige.

Um die Mittagszeit erstattet das Paar mit einem Atemalkoholwert von noch ein Promille Anzeige bei der Polizei. Wie in den polizeilichen Vernehmungen legte der Angeklagte auch vor Gericht ein Teilgeständnis ab, schwieg, "eierte" herum und räumte ein: "Ich habe ihre Scheide berührt und mehr war da nicht."

Nach dem Austausch von Zärtlichkeiten auf dem Heimweg und danach in der Wohnung habe er geglaubt, dass sie nicht abgeneigt sei und ihr das gefallen könnte. Und ob sie geschlafen habe, wisse er nicht. "Ich bereue, dass ich das wohl falsch verstanden habe", so der Angeklagte.

Den Vertraulichkeiten im Vorfeld widersprach die Geschädigte, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagte und sich als Nebenklägerin von ihrer Anwältin vertreten ließ. Nie habe sie Interesse an dem Mann gehabt und sei im vollen Vertrauen zu ihm eingeschlafen. Auch die vernehmenden Beamten sagten als Zeugen aus, dass sie der damals völlig aufgelösten Frau von Anfang an glaubten.

Das Schöffengericht verurteilte den nicht vorbestraften Arbeiter wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Der 31-Jährige muss 2 400 Euro als Vorschuss auf das zu erwartende Schmerzensgeld an die Geschädigte zahlen.

Die junge Frau habe die massive Einwirkung im Schlaf nicht abwehren können, hieß es in der Urteilsbegründung. Und leider sei der Angeklagte mit seinen lückenhaften Aussagen nicht Manns genug gewesen, alles zuzugeben.

Die Nebenklägerverteidigerin übrigens hatte ein Schmerzensgeld von mindestens 5 000 Euro beantragt, über das voraussichtlich nach Abschluss der ärztlichen Behandlungen zivilrechtlich entschieden wird.