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Diskussion über die Verwendung von Kopfbögen ist in der Einheitsgemeinde entbrannt Vorerst wird das Ortswappen noch die Einladungen zieren

Von Constanze Arendt 29.03.2011, 04:35

Dürfen die Ortsbürgermeister noch die Kopfbögen verwenden oder nicht? Diese Frage hat die Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben - Börde in den vergangenen Wochen beschäftigt. Hintergrund war ein Schreiben der Kommunalaufsicht an den Hohendodeleber Ortsbürgermeister Wolf-Burkhardt Bach, in dem die Verwendung untersagt wurde.

Hohendodeleben. Bisher hat der Hohendodeleber Ortsbürgermeister, Wolf-Burkhardt Bach, sich kaum etwas dabei gedacht, wenn er für seinen Schriftverkehr den Kopfbogen der Ortschaft Hohendodeleben verwendete. Im Kopf war darauf neben den Schriftzügen "Stadt Wanzleben - Börde", "Ortschaft Hohendodeleben" und "Der Ortsbürgermeister" auch das Hohendodeleber Wappen zu sehen. Kein Problem, denn die Verwaltung hatte den Kopfbogen entworfen und der Gebietsänderungsvertrag sieht vor, dass die Ortsteile die bisherigen Wappen und Flaggen weiterführen können.

Doch die Kommunalaufsicht sah das anders und teilte dem Hohendodeleber Ortsbürgermeister mit, dass Ortsbürgermeister und Ortschaftsräte im Schriftverkehr mit Dritten keine Briefbögen mit einer derartigen Kennzeichnung verwenden dürfen. Hintergrund: Die Ortschaft selbst gilt nicht mehr als juristische Person. Für Wolf-Burkhardt Bach ergab sich damit so manche Frage. "Wie soll ich denn jetzt meine Ortschaftsräte zur Ortschaftsratssitzung einladen?" war nur eine davon. Sind Ortschaftsräte in diesem Fall aber Dritte? In der jüngsten Ortsbürgermeisterberatung war das Thema auch auf der Tagesordnung. Alle Ortsbürgermeister waren im Vorfeld durch die Verwaltung über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt worden. Petra Hort stellte als Bürgermeisterin fest, dass die Verwaltungen verschiedene Möglichkeiten nutzen, zur Ortschafts- ratssitzung einzuladen. Das Landesverwaltungsamt hatte auf Anfrage bestätigt, dass die Einladung zur Ortschaftsratssitzung durch den Ortsbürgermeister eine innergemeindliche Angelegen-heit ist. In den Ortschaften der Stadt Wanzleben - Börde sollen deshalb für derartige Angelegenheiten erst einmal wie bisher die Kopfbögen mit dem Namen der betreffenden Ortschaft verwendet werden. Die Einladung selbst darf der Ortsbürgermeister unterschreiben.

Petra Hort bedauert in diesem Zusammenhang, dass es in der Gemeindeordnung für diese Fragen keine einheitlichen Regelungen gibt. "Der Teufel steckt wieder einmal im Detail, das wurde nicht bedacht und bringt uns viel Ärger und Misstrauen", so die Bürgermeisterin.