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Regelung tritt am 1. Juni in Kraft Stadtrat beschließt Entschädigungssatzung

30.04.2011, 04:35

Stadt Wanzleben – Börde (skr). Der Stadtrat hat die neue Entschädigungssatzung zur Entschädigung ehrenamtlich Tätiger in der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben – Börde beschlossen. Die Satzung wurde mit 20 Ja-Stimmen, fünf Neinstimmen und drei Enthaltungen angenommen. Sie tritt nun am 1. Juni dieses Jahres in Kraft. Danach wird der Aufwand des Stadtratsvorsitzenden mit monatlich 160 Euro plus 13 Euro Sitzungsgeld entschädigt. Die Stadträte erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit einen monatlichen Pauschalbetrag von 80 Euro und 13 Euro Sitzungsgeld. Ausschuss- und Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich zu ihrem monatlichen Pauschalbetrag 40 Euro.

Den Ortsbürgermeistern werden bis zum Ende ihrer Amtszeit wie folgt Aufwandsentschädigungen gezahlt:

- Ortschaft Bottmersdorf, bis 1. Mai 2014, monatlich 475 Euro,

- Ortschaft Domersleben, bis 30. Juni 2013, monatlich 600 Euro,

- Ortschaft Dreileben, bis 6. Juli 2015, monatlich 500 Euro,

- Ortschaft Eggenstedt, bis 11. Juli 2015, monatlich 350 Euro,

- Ortschaft Groß Rodensleben, bis 10. Juli 2015, monatlich 750 Euro,

- Ortschaft Hohendodeleben, bis 30. April 2013, monatlich 850 Euro,

- Ortschaft Klein Rodensleben, bis 5. Juli 2015, monatlich 400 Euro,

- Ortschaft Seehausen, bis 28. Februar 2014, monatlich 900 Euro,

- Ortschaft Zuckerdorf Klein Wanzleben, bis 30. Juni 2015, monatlich 850 Euro,

- der Wanzleber Ortsbürgermeister wird seit dem 1. Januar 2010 mit 389 Euro monatlich entschädigt.

Nach Ablauf der Fristen gibt es wie in Wanzleben neue wesentlich niedrigere Pauschalen.

Die Höhe der Entschädigung der Feuerwehr beträgt für:

- Stadtwehrleiter, monatlich 200 Euro,

- Ortswehrleiter, monatlich 100 Euro,

- Stellvertr. Stadtwehrleiter, monatlich 75 Euro,

- Stadt- und Ortsjugendwart, monatlich 50 Euro,

- pro Einsatz gibt es für die Kameraden eine Aufwandsentschädigung von 5 Euro.