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Nachgehakt: Verschwundener Stellplatz und verschärftes Regime irritieren Anwohner / Ordnungsamt beruhigt Schwerbehinderter darf im Halteverbot parken

Von Renate Wähnelt 26.01.2011, 04:35

Oschersleben. Ein verändertes Parkregime hat die Stadt in der Gartenstraße zwischen Kurzer Straße und Pflegeheim angeordnet: Es gilt ein absolutes Halteverbot. Der Behindertenparkplatz verschwand. Bisher galt hier wie in der ganzen Straße ein Halteverbot nur für die Zeit, in der die Kehrmaschine kommt, wundert sich Anwohner Thomas Daye über die Verschärfung des Parkregimes.

Ursache der Änderung ist eine Bitte des benachbarten Johanniter-Pflegeheimes, sagte Ordnungsamtsleiter Gerd Ludwig der Volksstimme auf Nachfrage. Um dem Heim Stellplätze für Rettungs- und Lieferfahrzeuge vor der Tür zu sichern, gibt es eine Zickzacklinie auf der Fahrbahn, die allerdings unter dem Schnee verschwunden war, so dass der benötigte Platz zugestellt war.

Um der Bitte des Heimes, die Fläche für den eigenen Bedarf frei zu halten, nachzukommen, den Schilderwald aber nicht anwachsen zu lassen, habe sich die Stadt entschieden, von der Einmündung der Kurzen Straße an ein absolutes Halteverbot anzuordnen. Hinter der Zickzacklinie vor dem Heim ist es weiterhin möglich zu Parken, außer zu den Kehrzeiten.

Das Piktogramm für den Behindertenparkplatz auf der Fahrbahn ist natürlich nicht so leicht zu entfernen wie die Park-Schilder an- und abzuschrauben sind. "Es ergänzt auch nur das Verkehrszeichen und weist nicht eigenständig einen Behindertenparkplatz aus", erläutert Gerd Ludwig. Irgendwann werde es entfernt.

Unabhängig von Schildern und Zeichen auf der Fahrbahn sei es aber Inhabern eines Schwerbehindertenausweises grundsätzlich gestattet, auch im absoluten Halteverbot zu parken, begründet Gerd Ludwig, weshalb sich faktisch an der Situation in der Gartenstraße nichts geändert habe. Es seien nur weniger Verkehrsschilder geworden. "Vor und hinter dem Behindertenstellplatz durfte auch bisher niemand stehen, weil das Fahrzeug dann in den Einmündungsbereich und in den Einfahrtsbereich für das Grundstück ragt."