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Berufungsverfahren des Brandstifters unbegründet / Amtsgerichtsurteil bestätigt / Richter: "200 Sozialstunden sind eigentlich noch viel zu wenig"

Von Katrin Wurm 07.05.2010, 05:18

Stendal/Gardelegen. Zwei abgebrannte Wohnwagen, ein in Brand gesetzter Papiermüllcontainer und eine teilweise zerstörte Schule: Das ist das Ergebnis der Serie von Brandstiftung im Raum Gardelegen von Dezember 2008 bis Januar 2009.

Anfang Februar diesen Jahres lief dazu am Amtgericht in Gardelegen der Prozess. Angeklagt waren drei junge Männer, zum Tatzeitpunkt zwischen 17 und 18 Jahren. Der mittlerweile 19-jährige Christian S. wurde zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, ein gleichaltriger muss 150 Stunden arbeiten. Ein 18-Jähriger wurde freigesprochen.

Der Verteidiger von Christian S. ging in Revision, gestern morgen lief im Stendaler Landgericht das Berufungsverfahren: "Meinem Mandanten kann der zweite Wohnmobilbrand nicht nachgeweisen werden. Die Aussagen der Zeugen sind widersprüchlich", sagte Anwalt Thomas Voigt.

Zum Berufungsprozess geladen waren drei Zeugen. Allesamt waren mittelbar oder unmittelbar an der Tat beteiligt oder wussten davon. Und wie auch schon beim Prozess in Gardelegen, konnten sich die jungen Männer "schlecht an die Taten erinnern".

Während Christian S. eine Tat, die gemeinschaftliche Brandstiftung eines ersten Wohnmobils im Dezember 2008 gesteht, könne er sich wegen Alkoholkonsums nicht mehr an den Brand eines zweiten Wohnmobils in derselben Nacht erinnern. Auch dass beim Anstecken des Müllcontainers im Januar 2009 in der unmittelbaren Nähe zur Schule diese ebenfalls in Brand gesetzt werden konnte, war ihm nicht bewusst. Christian S. stieg in jener Nacht vor der Schule aus dem Auto seines Freundes aus. Er wollte "pinkeln". Danach steckte er die Papiermülltonne hinter der Schule an. "Nur so aus Spaß", wie er sagte. "Wir haben keinen Rauch gesehen und sind nach Hause gefahren. Am nächsten Tag haben wir in den Nachrichten gehört, dass ein Teil der Schule gebrannt hatte. Da waren wir geschockt."

Doch aus dem erhofften positiven Ende des Berufungsprozesses wurde nichts. "Die Berufung ist unbegründet. Christian S. kann froh sein. 200 Sozialstunden sind eigentlich noch viel zu wenig. Bei den Bränden ist ein erheblicher Schaden entstanden und auch die Zeugenaussagen und Beweise sprechen gegen ihn", begründete Richter Gerhard Henss gestern morgen die Entscheidung im Berufungsverfahren an der Jugendkammer am Landgericht Stendal. "Die besondere Schwere liegt an der Billigung daran, den Schulbrand einfach so hinzunehmen." Der Auffassung ist auch Staatsanwältin Iris Benzel: "Es hat sich das bestätigt, was das Amtsgericht in Gardelegen gesagt hatte. Christian S. hat mit Vorsatz gehandelt."

Christian S. wird schuldig gesprochen. Schuldig für drei Brandstiftungen, zwei davon gemeinschaftlich begangen. Das rechtskräftige Urteil kann nun Grundlage für die Geschädigten sein, Schadensersatzforderungen an die Täter zustellen. Mehrere hunderttausend Euro können nach Angaben des Gerichts zusammenkommen.