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Innenministerium hält Frage für unzulässig / Landkreis prüft Rechtmäßigkeit des Beschlusses Neuer Bürgerentscheid droht im Zuckerdorf zu platzen

Von Sabrina Trieger 21.05.2010, 07:19

Der neue Aufruf des Gemeinderates Klein Wanzleben für einen Bürgerentscheid am 13. Juni dieses Jahres droht zu platzen. Das Innenministerium hält vor allem die Frage 1 (Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Zuckerdorf Klein Wanzleben eine enge Zusammenarbeit mit der Stadt Magdeburg im Stadt-Umland-Verband anstrebt und selbstständig bleibt?) für unzulässig, weil sie "auf ein rechtswidriges Ziel gerichtet sei". Der Landkreis müsse laut Innenministriums nun die Rechtmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses prüfen. Der Landkreis will aber erst am Dienstag nach Pfingsten Stellung nehmen.

Klein Wanzleben. Der Klein Wanzleber Gemeinderat hat sich gemeinsam mit dem Ortschaftsrat Remkersleben für einen neuen Bürgerentscheid zur Gemeindegebietsreform ausgesprochen und will am Sonntag, 13. Juni, in drei Wahlbezirken (Klein Wanzleben, Remkersleben, Meyendorf) den Einwohnern zwei Fragen stellen: Frage 1. Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Zuckerdorf Klein Wanzleben eine enge Zusammenarbeit mit der Stadt Magdeburg im Stadt-Umland-Verband anstrebt und selbstständig bleibt? Frage 2. Sind Sie, nur für den Fall, dass eine Selbstständigkeit der Gemeinde Zuckerdorf Klein Wanzleben im Sinne der Frage 1 nicht erhalten werden kann, dafür, dass die Gemeinde Zuckerdorf Klein Wanzleben in die Stadt Oschersleben eingemeindet wird? (Volksstimme berichtete in der gestrigen Ausgabe). Der Beschluss des Gemeinderates könnte nun vom Landkreis Börde für ungültig erklärt werden, teilte Klaus-Peter Knobloch, stellvertretender Sprecher im Innenministerium, mit.

Nach seinen Angaben ist ein Bürgerentscheid zur Frage 1 unzulässig, da sie auf ein "rechtswidriges Ziel gerichtet" sei.

Nach Paragraf 26 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt können Gegenstand eines Bürgerentscheides keine Anträge sein, die ein gesetzwidriges Ziel verfolgen. Dies ergebe sich auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung bereits aus dem Rechtsstaatsprinzip.

Klaus-Peter Knobloch: "Im vorliegenden Fall verstößt der beabsichtigte Bürgerentscheid mit Blick auf die weitere Selbstständigkeit jedoch gegen Paragraf 2 Absatz 3 des vom Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigten Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes. Danach sollen Einheitsgemeinden mindestens 10 000 Einwohner haben. Die Gemeinde Zuckerdorf Klein Wanzleben wies jedoch zum maßgeblichen Stichtag am 31. Dezember 2005 lediglich 2510 Einwohner auf. Unabhängig davon ist der Bürgerentscheid zur weiteren Selbstständigkeit im Weiteren unzulässig, weil er unterstellt, dass die Gemeinde in ihrer Entscheidung ihrer Eigenständigkeit noch frei ist."

Mit der Fragestellung werde dem Bürger mithin ein unzutreffendes und unvollständiges Bild von dem maßgeblichen Sachverhalt und seiner rechtlichen Beurteilung vermittelt. "Daran vermag auch die Fragestellung Nummer 2 nichts ändern", erklärte der stellvertretende Pressesprecher im Innenministerium weiter.

Die Rechtmäßigkeit des Beschlusses für den Bürgerentscheid werde nun im zuständigen Landkreis Börde geprüft. Die Volksstimme fragte gestern beim zuständigen Sprecher des Landkreises Börde Uwe Baumgart nach. Er teilte mit, dass sich das zuständige Sachgebiet gegenwärtig mit dem Beschluss beschäftige und eine Zulässigkeit prüfe. Mit einem Ergebnis rechne er aber erst am Dienstag nach Pfingsten.