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Stadtrat beschließt Aktualisierung der Förderrichtlinie für das Sanierungsgebiet " Altstadt Wanzleben " Altstadtbewohner erhalten weiter Modernisierungs-Hilfen

Von Sabrina Trieger 23.12.2009, 05:53

Der Wanzleber Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung eine Aktualisierung der Förderrichtlinie für das Sanierungsgebiet Altstadt beschlossen. Damit können auch private Sanierungsmaßnahmen in einer Höhe von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten auch weiter gewährt werden. Neu ist an der Richtlinie, dass der Rückbau nicht mehr finanziell unterstützt wird.

Wanzleben. Für das Sanierungsgebiet Wanzleber Altstadt ( grob zwischen Lindenpromenade, Vor dem Hohen Tor und der Poststraße ) gibt es jetzt eine aktualisierte Förderrichtlinie für private Modernisierungsund Instandsetzungsmaßnahmen. Die gute Nachricht : Eigentümer werden weiter mit Förderungen bei der Fassaden und Dachsanierung unterstützt. Die schlechte : Förderung von eigenen Arbeitsleistungen und Rückbaumaßnahmen gibt es nicht mehr.

Gefördert werden soll auch weiter folgendes : Dächer einschließlich der Aufbauten ( zum Beispiel Gauben, Zwerchhäuser und Schornsteinköpfe ), Fassaden einschließlich der Wärmedämmung, die Innendämmung an Fassaden, bei denen das äußere Erscheinungsbild nicht zerstört werden soll ( zum Beispiel Sichtfachwerk und Stuckfassaden ) sowie Fenster einschließlich der Schaufenster.

Ziel der Förderung ist es private Baumaßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung des Stadtbildes der Altstadt zu unterstützen. " Deshalb wird eine Bezuschussung solcher Maßnahmen vorgesehen, die sich auf das städtebauliche Erscheinungsbild positiv auswirken und zur Instandsetzung und Aufwertung der Fasaden ( mit Fenster und Türen ) sowie der Dächer beitragen ", heißt es in der Förderichtlinie. Während Modernisierungsmaßnahmen an Denkmalen bzw. Gebäuden mit geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung bei denen besondere Anforderungen an die Gestaltung und Bauausführung zu berücksichtigen sind, können bis zu 40 Prozent gefördert werden.

Sanierungen mit durchschnittlichen Anforderungen an die Gestaltung und Bauausführung, die sich nur auf einzelne Bauteile beziehen ( zum Beispiel nur eine Dacheindeckung ) können in einer Höhe bis zu 20 Prozent gefördert werden. Die Gestaltungsrichtlinie für das Sanierungsgebiet Wanzleber Altstadt umfassen inzwischen übrigens auch den Aufbau von Photovoltaikanlagen auf den Dächern. Dafür gibt es wiederum Förderungen für erneuerbare Energien.

Ein weiteres Beispiel : Während die Sanierung von Kunstofffenstern nur zu 15 Prozent gefördert werden, können Holzfenster eine 20-prozentige Förderung erhalten.

Die Stadt trifft nach den genannten Grundsätzen, die in der Gestaltungsrichtlinie im Rathaus nocheinmal detailliert einzusehen ist, Einzelentscheidungen zu jedem Fördermittelantrag und stimmt diese mit der SALEG als Sanierungsträger ab. Die Eigentümer haben außerdem die Möglichkeit der kostenlosen Beratung zu ihren geplanten Baumaßnahmen durch die Stadtverwaltung und dem Sanierungsträger. Die neue Förderrichtlinie ist mit Beschluss am 17. Dezember dieses Jahres in Kraft getreten.

Vor allem, weil ein Großteil der noch unsanierten Häuser sich im privaten Eigentum befinden, wollte die Stadt mit der Förderung einen zusätzlichen Anreiz schaffen, um in die Häuser der Altstadt zu investieren und die Stadtsanierung voranzutreiben.