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Scangeräte noch nicht geplant / Dennoch gilt für alle nach dem 1. März 2009 geborenen Hunde : Ordnungsamt verlangt bei Neuanmeldung Hunde-Chip

Von Sabrina Trieger 29.12.2009, 05:54

Im nächsten Jahr bekommen Hundehalter, die ihren nach dem 1. März 2009 geborenen Welpen noch nicht mit einem Transponder ( Chip ) versehen und angemeldet haben Ärger durch das Ordnungsamt. Die Schonfrist ist dann abgelaufen, erklärte der stellvertretende Ordnungsamtsleiter Olaf Küpper. Insgesamt 1750 Hunde sind zurzeit in der Verwaltungsgemeinschaft " Börde " Wanzleben bereits registriert. Darunter auch neun Hunde der drei vom Gesetz ausgewiesenen gefährlichen Rassen.

Wanzleben. Nach dem Inkraftreten des neuen Hundegesetzes am 1. März dieses Jahres herrscht scheinbar noch immer große Unsicherheit über die Gesetzeslage. So wissen offensichtlich viele Hundehalter nicht, dass sie bei der Anmeldung ihres Tieres im Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft " Börde " Wanzleben alle nach dem 1. März geborenen Hunde einen Transponder ( elektronischer Mikro-Chip ) und eine Haftpflichtversicherung haben müssen. Diese muss mindestens eine Million Euro für Personenund Sachschäden sowie 50 000 Euro für sonstige Vermögensschäden decken. Stellvertretender Ordnungsamtsleiter Olaf Küpper kündigte gegenüber der Volksstimme an, dass im nächsten Jahr die Schonfrist gegenüber säumigen Hundehaltern abgelaufen ist. Denn spätestens sechs Monate nach der Geburt muss durch einen Tierarzt der Vierbeiner mit einem elektronisch lesbaren Mikro-Chip versehen sein, wobei der Hund eine einmalige unveränderliche Kennnummer erhält. Dieses sogenannte " chippen " kostet etwa 15 Euro.

Mit speziellen Scannern können so zum Beispiel Ordnungsbehörden den Hund anhand der ausgelesenen Nummer seinem Halter zuordnen. In Magdeburg beispielsweise hat sich der Stadtordnungsdienst bereits mit vier Scangeräten ausgerüstet. Wanzlebens stellvertretender Ordnungsamtsleiter Olaf Küpper : " In unserem Bereich ist die Anschaffung eines solchen Gerätes vorerst aber nicht vorgesehen. " Allerdings werde es dennoch Kontrollmöglichkeiten geben. So müssen die Hundehalter bereits bei der Anmeldung der Tiere im Stadtsteueramt die Kopie der Hundehalter-Haftpflichtversicherung mitbringen und sobald das Tier mit einem Transponder versehen ist, auch den vom Tierarzt ausgegebenen Strichcode vorlegen.

Erst dann erhält der Hundehalter eine Bescheinigung über die Anmeldung des Hundes, die laut Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt auch nocheinmal zehn Euro kostet.

Verfahren zur Wegnahme eines Hundes, weil zum Beispiel einer der als gefährlich eingestuften Vierbeiner einen Wesenstest nicht bestanden hat, gab es bisher im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft noch nicht, erklärte Olaf Küpper.