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Ordnungsamt des Landkreises erinnert : Bis Jahresende straffrei illegale Waffen abgeben

24.10.2009, 04:56

Landkreis Börde ( il ). Mit der am 17. Juli in Kraft getretenen Verschärfung des Bundeswaffengesetzes wurde Besitzern nicht registrierter Waffen letztmalig bis zum Jahresende eine Frist eingeräumt, den Weg aus der Illegalität zu beschreiten. Werner Hoffmann, Leiter des Ordnungsamtes des Landkreises Börde, verdeutlicht, dass : " der Gesetzgeber 2010 eine straffreie Waffenabgabe ausschließt. Von daher richte ich den Appell an alle Waffenbesitzer, selbst im Zweifelsfall so schnell wie möglich bei der unteren Waffenbehörde zu klären, ob der Waffenbesitz legal ist. " Wer nicht registrierte Waffen abgeben möchte, der kann dies bei der unteren Waffenbehörde in Wolmirstedt, Farsleber Straße 19, Telefon : ( 0 39 04 ) 72 40 42 02, oder bei allen Polizeidienststellen tun.

Das Waffengesetz regelt unter anderem den Umgang mit Waffen, inklusive Klingenwaffen, Schusswaffen und Munition in Deutschland sowie deren Erwerb, Lagerung, Handel und Instandsetzung.

An die Erlaubnis zum Besitz von Waffen knüpft das Waffengesetz höchste Anforderungen. Die erteilte Erlaubnis wird durch die zuständige Behörde fortlaufend überprüft. Wichtige Neuerungen der jüngsten Gesetzesnovelle betreffen ererbte Waffen. Besitzer, die nicht Jäger oder Sportschützen

sind, haben diese auf eigene Kosten mit einem, von einem zertifizierten Waffenhändler eingebauten, Blockiersystem auszustatten.

Die Liste der Händler kann bei der unteren Waffenbehörde eingesehen werden. Achtung, diese Regelung gilt auch für Waffen, die vor der gesetzlichen Neuregelung als Erbe übernommen wurden. Für Besitzer, die aus Kostengründen kein Blockiersystem einbauen lassen können, besteht die Möglichkeit, die Waffen bei der unteren Waffenbehörde oder bei der Polizei abzugeben.

Das neue Gesetz verpflichtet Waffenbesitzer auch dazu, den Nachweis über die sichere Aufbewahrung von Waffen, unabhängig von einer behördlichen Aufforderung, beizubringen. Wissen sollte man, dass die untere Waffenbehörde künftig verstärkt verdachtsunabhängige Kontrollen zur gesetzeskonformen Aufbewahrung von Waffen durchführen wird.