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Gartenfeuerverbot seit 20. August in Kraft / Nur noch vom 1. März bis 15. April darf gezündelt werden Erster rauchfreier Herbst – Gartenabfall wird Kompost

Von Sabrina Trieger 13.10.2009, 06:59

Vor allem im Spätherbst rückt für viele Grundstückseigentümer und Gartenfreunde die Zeit des Baumschnitts heran. Bisher durfte auch im Herbst das trockene Strauchgut ohne weiteres verbrannt werden. Doch mit der Änderung der Verordnung seit dem 20. August dieses Jahres ist es damit vorbei. Baumschnitt und Laub dürfen in dieser Jahreszeit nur noch auf den Kompostierungsanlagen entsorgt werden, dort wird dies meist kostenlos von allen Privatpersonen entgegen genommen.

Wanzleben. Die Zeit der Rauchzeichen aus den Gartenanlagen gehören ab diesem Herbst der Vergangenheit an. Mit der Änderung der Gartenfeuerordnung im August dieses Jahres darf Baumschnitt nicht mehr verbrannt werden. Es muss auf die Deponie gebracht werden. " Gartenfeuer sind nach der neuen Verordnung nur noch im Frühjahr vom 1. März bis 15. April zulässig ", erklärte gestern Umweltamtsleiter Dieter Torka.

Der Grund, dass im Herbst auf das Verbrennen verzichtet werden muss, begründet er so : " Die meisten Feuer gab es in den vergangenen Jahren im Herbst und die waren dann auch am umfangreichsten. Dazu kam, dass der Baumschnitt oft feucht und verkrautet war, so dass die Feuer in dieser Jahreszeit für extremen Qualm sorgten und es im Zuge dessen am häufigsten zu Beschwerden kam. "

Als Ausgleich für den Wegfall der Gartenfeuer sei für Privatpersonen die kostenlose Abgabe von Baumschnitt beispielsweise bei der Abfallentsorgung Wanzleben ( AEW ) möglich.

" Es gibt natürlich auch die Möglichkeit selbst zu kompostieren oder kleinere Mengen über die Bio-Tonne abfahren zu lassen ", erklärt Dieter Torka. Wer sich übrigens nicht an die Zeiten der Verbrennungsordnung hält, müsse nach Angaben des Umweltamtsleiters mit Bußgeldern bis zu 50 000 Euro rechnen. Für die Größenordnung eines wie Torka sagt " bisher üblichen Herbst-Gartenfeuers " sei mit einer Strafe von 500 Euro zu rechnen.

Kostenloses Angebot positiv angenommen

Nach Angaben des kaufmännischen Leiters der Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH, Uwe Schulze, als Betreiber der Umladestation " Wanzleben " An der Alten Tonkuhle werde das kostenlose Angebot der Baumschnittentsorgung positiv angenommen. " Es könnte aber durchaus noch mehr werden ", erklärte er. Rund 70 bis 80 Tonnen im Jahr kommen hier an Grünflächenabfällen an. Diese werden später in Großkompostieranlagen gebracht und zu Humus verarbeitet. " Wir hoffen, dass es schon deshalb einen größeren Zuspruch seitens der Bevölkerung gibt, da es auch für die Umwelt von Vorteil ist ", erklärt er. Geöffnet hat die Annahmestelle in Wanzleben auch jeden 1. Sonnabend im Monat von 9 bis 12 Uhr.

Eine Begrenzung gebe es übrigens nicht, es müssten aber handelsübliche Mengen an Grünflächenabfällen wie Laub, Zweige, Baum- oder Grasschnitt sein, erklärte er. Betriebe, die ihren Baumschnitt zur Umladestation bringen, müssten laut Satzung einen kleinen Obolus entrichten.

Die Baumschnittsaison hat am 1. September begonnen und dauert bis zum 14. März. Dies regelt das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Dabei muss man allerdings beachten, dass in der Zeit vom 1. Februar bis 30. September keine Bäume mit Horsten gefällt werden dürfen.

Außerdem dürfen in der Zeit vom 15. März bis zum 31. August keine Hecken geschnitten oder gerodet werden.

" Saison " hat gerade erst begonnen

Wie das Ordnungsamt weiter mitteilt, gelten diese Regelungen für die Kommune und private Grundstücksbesitzer gleichermaßen. Die Untere Naturschutzbehörde ( Landkreis ) kann aber Ausnahmegenehmigungen erteilen. Ist ein Baum gefällt worden, entscheidet der Besitzer des Baumes über die Verwendung des anfallenden Holzes. Dies gilt auch für die Kommune. Sie kann das Holz selbst verwerten. Was aber eher selten ist, so das Ordnungsamt in einer Mitteilung. Meist wird das Holz entweder entsorgt oder interessierten Bürgern zu Verfügung gestellt, um so die Kosten für die Entsorgung zu sparen.

Um Unklarheiten zu beseitigen, informiert das Ordnungsamt : Grundsätzlich gehören die Bäume zu dem Grundstück, auf dem sie sich befinden. Damit ist die Kommune nur für die Bäume zuständig, die sich auf gemeindeeigenen Flächen befinden. Also auf Friedhöfen, Sportplätzen, Grünanlagen und im öffentlichen Verkehrsraum. Sollte ein Baum also über eine Grundstücksgrenze ragen, ist immer der Eigentümer für den Baumschnitt verantwortlich.