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600 Euro an Geschädigten Familien-Duo auf Diebestour

Von Ruth Manz 25.07.2009, 05:27

Oschersleben. Seltener Anblick : Vater und Sohn traut vereint als Angeklagte beim Amtsgericht Oschersleben. Vorgeworfen wird ihnen gemeinschaftlicher Diebstahl. Der 52-jährige Vater und der 24-jährige Sohn wohnen in einer Gemeinde des Landkreises Börde. Dort befndet sich ein verwaistes Grundstück. Von den Eigentümern wussten sie nichts. Im Jahr 2005 lagen dort Balken, die sie gut als Brennholz gebrauchen konnten. Und so " wanderten " bis Anfang 2006 fünf lange Balken von dem fremden Grundstück auf ihr eigenes Grundstück, wo die Balken zu Kleinholz gemacht und größtenteils verfeuert wurden. Ohne ihr Wissen betreute ein Mann aus dem Ort das fremde Grundstück für die in Westdeutschland lebenden Eigentümer. Dieser Verwalter bekam bald heraus, bei wem die ihm gehörenden Balken aus Lärchenholz gelandet waren. Er hatte sie für ein bestimmtes Bauprojekt angeschafft.

" Dank " des diebischen familiären Duos konnte sein Projekt bis heute nicht verwirklicht werden. Großzügig erstattet er jedoch gegen Vater und Sohn zunächst keine Strafanzeige, sondern forderte nur Schadenersatz. Für die Wiederbeschaffung der geklauten mindestens 15 Kubikmeter Lärchenholz errechnete er 2 700 Euro.

Das war Vater und Sohn viel zu viel, weshalb sie ihn gleich gänzlich abblitzen ließen. Da kam ihnen der Bestohlene nochmals entgegen und forderte statt Geld einen Ersatz in Arbeitsleistungen. Laut einer schriftlichen Vereinbarung mit ihm sollten sie auf dem fremden Grundstück an einer Außenwand Fugen auskratzen sowie den Zaun streichen. Aber auch diese Leistungen erbrachten sie bis heute nicht, weil sie dafür angeblich keine Zeit hatten.

Und so mussten sich Vater und Sohn nun als Angeklagte vor Gericht einfnden. An ihrem gemeinschaftlich begangenen Diebstahl der Balken von dem fremden Grundstück gab es nichts zu rütteln. Weil sie aber nicht vorbestraft sind und die Tat schon längere Zeit zurück liegt, sollte die Sache erledigt sein, wenn sie an den Geschädigten 600 Euro zahlen. Dagegen protestierten sie jedoch : " Wir zahlen höchstens 500 Euro. " Erst als ihnen der Richter vorrechnete, dass im Falle einer Verurteilung wegen Diebstahls die auszusprechenden Geldstrafen deutlich höher ausfallen würden als für jeden 300 Euro, lenkten sie ein.

Daraufhin erfolgte die vorläufge Einstellung des Verfahrens mit der Maßgabe, dass sie in einem bestimmten kurzen Zeitraum 600 Euro auf das Konto des Geschädigten zahlen und dies dem Gericht nachweisen. Selbstverständlich kann der Geschädigte weiter gehende f nanzielle Ansprüche gegen Vater und Sohn zivilrechtlich geltend machen, notfalls auf dem Gerichtsweg.