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Verstärkte Kontrollen angekündigt / Beamte warnen vor Leichtsinn und groben Unfug Oschersleber Bahnübergänge im Visier der Polizeibeamten

Von René Döring 31.07.2009, 07:02

Weil immer mehr Unfälle an Bahnübergängen passieren, werden auch in Oschersleben die Kontrollen verstärkt. Hier arbeiten die für Bahnanlagen zuständige Bundespolizei und das Oschersleber Polizeikommissariat eng zusammen.

Oschersleben. Spätestens als die Kraftfahrer zu hören bekamen, dass mit einer 700-Euro-Geldstrafe, drei Monaten Fahrverbot und zudem vier Flensburg-Punkten zu rechnen ist, war ihnen das Lachen vergangen. Denn all das droht einem Fahrer, der über einen mit Halbschranken ausgestatteten Bahnübergang fährt, der geschlossen ist.

Nun hatte es bei der jüngsten Kontrolle in der Anderslebener Straßen keinen Verkehrsrowdy dieser Art gegeben, aber der eine oder andere Kraftfahrer ist noch, beziehungsweise schon über den Bahnübergang gefahren, obwohl es im Andreaskreuz rot geblinkt hat. Wie beispielsweise ein Autofahrer aus Thüringen, der sofort seinen Fehler eingesehen und eingeräumt hat, sich fortan an die Vorschriften zu halten.

" In diesen Fällen wird eigentlich sofort ein Bußgeld von 50 Euro aufwärts verhängt ", so Polizeihauptmeister Ingo Kühl von der Bundespolizeiinspektion Magdeburg, der gemeinsam mit Polizeiobermeister Peter Hartling vom Polizeikommissariat Oschersleben diese Kontrolle in der Anderslebener Straße vorgenommen hat. Und nicht nur dort. " Wir werden im Laufe des Tages an anderen Bahnübergängen in Oschersleben sowie in Hadmersleben kontrolleren ", so die beiden Polizeibeamten.

Hintergrund sei die Tatsache, dass allein im vergangenen Jahr bundesweit 207 Unfälle an Bahnübergängen passiert sind, bei denen 52 Personen gestorben sind. " Niemand sollte versuchen, Sicherheitssysteme wie Bahnschranken auszutricksen. Leichtsinn oder großer Unfug waren schon oft Ursache für schwere Unglücke ", so Ingo Kühl. Im Landkreis Börde hatte das vor zwei Wochen ein 51-Jähriger zwischen Haldensleben und Oebisfelde erfahren müssen, als er trotz rotem Warnlicht einen unbeschrankten Bahnübergang befahren hat, dabei von einem Zug erfasst und schwer verletzt worden ist.

Wobei nicht nur die Kraftfahrer die Sicherheitssysteme zu beachten hätten, wie Kühn und Hartling betonen : " Auch Radfahrer und Fußgänger müssen an Bahnübergängen so lange warten, bis das rote Warnlicht aus ist. Was die beiden Polizisten auch in der Andersleber Straße einer Oschersleber Radfahrerin deutlich gesagt und ihr mitgeteilt haben, dass Fußgänger und Radfahrer für solche Vergehen immerhin die Hälfte der Summen zu zahlen haben, die von den Kraftfahrern verlangt werden.

Bei der jüngsten Kontrolle hat niemand eine Geldtrafe bezahlt, auch wurde kein Fahrverbot verhängt und kein Flensburg-Punkt vergeben. Die beiden Polizisten hatten es nochmal bei Belehrungen und Aufforderungen zur Besserung belassen. " Wer aber in Zukunft an den Oschersleber Bahnübergängen die Bestimmungen nicht einhält, muss mit den vorgesehenen Strafen rechnen. "