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  7. Landkreis untersagt erste Frage im geplanten Bürgerentscheid

Gemeinde will nun vorläufigen Rechtsschutz beantragen und vor das Verwaltungsgericht ziehen Landkreis untersagt erste Frage im geplanten Bürgerentscheid

Von Sabrina Trieger 29.05.2010, 07:18

Der Beschluss des Gemeinderats Zuckerdorf Klein Wanzleben für den geplanten Bürgerentscheid ist von der Kommunalaufsicht hinsichtlich der ersten Frage mit Bezug auf die Selbstständigkeit der Gemeinde beanstandet worden. Das bedeutet nun: Entweder ändert die Gemeinde das laufende Prozedere des Bürgerentscheides und stellt dabei nur die Frage nach einem Zusammenschluss mit Oschersleben oder zieht gegen die Entscheidung der Kommunalaufsicht vor das Verwaltungsgericht, um zu bewirken, beim Bürgerentscheid am 13. Juni auch die erste Frage stellen zu können. Die Frage nach der Selbstständigkeit hält das Innenministerium und der Landkreis aber für rechtswidrig.

Wanzleben / Klein Wanzleben. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Börde hat gestern nach einer Anhörung mit Klein Wanzlebens Bürgermeister Horst Flügel und Bürgermeisterin der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben - Börde Petra Hort den Gemeinderatsbeschluss vom 12. April 2010 zum Bürgerentscheid hinsichtlich der ersten von zwei Fragen für unzulässig erklärt. "Die Beanstandung der Frage 1 nach der Selbstständigkeit ist bei der Anhörung mündlich ausgesprochen worden und wird dem Gemeinderat Anfang der nächsten Woche schriftlich zugeschickt", teilte die zuständige Dezernentin Iris Herzig gestern der Volksstimme mit. Die Frage zwei des am 13. Juni geplanten Bürgerentscheides zur Gemeindegebietsreform nach einem Zusammenschluss mit der Stadt Oschersleben könne weiterhin gestellt werden, sagte Herzig. Der Gemeinde stehe nun frei, Rechtsschutz zu beantragen, um den Fall im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg klären zu lassen.

Die vom Landkreis beanstandete Bürgerentscheid-Frage lautete: "Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Zuckerdorf Klein Wanzleben eine enge Zusammenarbeit mit der Stadt Magdeburg im Stadt-Umlandverband anstrebt und selbstständig bleibt?" Sowohl das Innenministerium als auch der Landkreis halten die Frage für unzulässig, weil "Gegenstand eines Bürgerentscheids keine Anträge sein können, die ein rechtswidriges Ziel verfolgen". Per Gesetz ist beschlossen und bereits vom Landesverfassungsgericht bestätigt worden, dass Einheitsgemeinden 10 000 Einwohner haben müssen. Mit dem Stichtag 31. Dezember 2005 hatte Klein Wanzleben aber nur 2510 Einwohner. Damit komme eine Selbstständigkeit im Stadt-Umlandverband mit Magdeburg nicht in Frage, so die Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht.

Ortschef Horst Flügel sagte gestern nach der Anhörung auf Volksstimme-Nachfrage: "Wir wollen den Bürgerentscheid so durchführen, wie der Rat ihn am 12. April 2010 beschlossen hat - und zwar mit beiden Fragen. Deshalb werden wir am Montag über unseren Anwalt Rechtsschutz beantragen und vor das Verwaltungsgericht ziehen. Dann heißt es die Entscheidung abzuwarten."

Seit dem 21. Mai sind übrigens die Schreiben für die Briefwahl zum Bürgerentscheid bereits an alle Wahlberechtigten der Gemeinde Klein Wanzleben und deren Ortsteile Meyendorf und Remkersleben von der Verwaltung verschickt worden.

Bereits am Donnerstagabend hatte Bürgermeisterin Petra Hort dazu dem Stadtrat der Einheitsgemeinde gegenüber erklärt: "Die Verwaltung Wanzleben ist für die Gemeinde Klein Wanzleben wie ein Dienstleister tätig. Wir bereiten die Wahl vor und haben die Briefe im Auftrag von Klein Wanzleben bereits verschickt."