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  7. Kinderbetreuung schafft bürokratische Monster

Nach KiFöG-Einführung beklagen Kindergartenträger hohen Aufwand und umständliche Abrechnungen Kinderbetreuung schafft bürokratische Monster

Gut gemeint, aber schlecht gemacht. Dieses Fazit ziehen die beiden
großen Träger der Blankenburger Kindertagesstätten - Stadtverwaltung und
der Gemeinnützige Verein für Sozialeinrichtungen (GVS) - nach den
ersten sechs Monaten seit Einführung des neuen Kinderfördergesetzes.

Von Jens Müller 10.01.2014, 02:21

Blankenburg. Mit seinem Kinderfördergesetz (KiFöG) gilt Sachsen-Anhalt bundesweit als ein Vorreiter in Sachen Kinderbetreuung. "Alle Kinder haben unterschiedslos einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung", sieht Philipp Eysel diese Regelung als sehr positiv.

"Nur das Verfahren ist nicht in Ordnung", kritisiert der für die Kindertagesstätten zuständige Fachbereichsleiter im Blankenburger Rathaus das am 1.August 2013 in Kraft getretene Gesetz. In Blankenburg können Eltern seither wählen, ob ihre Kinder fünf, acht, neun oder gar zehn Stunden in Krippe und Kindergarten betreut werden. Früher gab es nur die Wahl zwischen fünf und zehn Stunden.

Doch nicht nur die neue Staffelung hat die Stadtverwaltung und den größten Träger von Kindereinrichtungen in der Stadt, den (GVS), vor Probleme gestellt. "Da wir für alle Kinder Bescheide erstellen müssen, die in Blankenburg leben, auch wenn sie beispielsweise in Thale betreut werden, ergibt sich ein riesiger bürokratischer Aufwand", erklärt Philipp Eysel. Mit der seit 1.Januar geltenden Geschwisterregelung erhöhe sich die Zahl der Kostenbescheide von 560 auf etwa 1280. "Allein dafür benötige ich eine Stelle mehr", beschreibt Eysel den Mehraufwand in seinem Amtsbereich.

In den acht städtischen Kindertagesstätten und Horten - dazu gehören die Einrichtungen in Börnecke, Heimburg, Cattenstedt, Hüttenrode und Derenburg - sei die Umstellung gut gemeistert worden. Rund 64Prozent der Eltern hätten die Betreuungszeiten für ihre Kinder von der Halbtags- auf eine Ganztagsbetreuung aufgestockt. Personell habe dies durch innerbetriebliche Umstrukturierungen aufgefangen werden können. Laut Eysel mussten keine neuen Mitarbeiter eingestellt werden. Insgesamt betreuen die 59städtischen Erzieherinnen und Erzieher (davon 54 in Teilzeit) aktuell 603Kinder.

"Manches könnten die Beteiligten vor Ort unbürokratischer regeln."

Auch beim GVS heißt es, die ersten Monate mit dem neuen KiFög gut gemeistert zu haben. "Die Elternbefragung war spannend: Stürzen sich alle auf die Zehn-Stunden-Betreuung?", erinnert sich GVS-Chef Carsten Jacknau. Der große Run ist bisher aber ausgeblieben, erklärt er. Gingen die Zahlen für einen Ganztagsplatz beispielsweise im Regenstein von 70 auf 95 und am Bergeshang von 79 auf 83 nach oben, blieben sie am Westend konstant. Am Thie waren sie sogar leicht rückläufig.

Auch beim GVS sei die Betreuung personell "innerbetrieblich gut umgesetzt" worden - zum Teil durch Teilzeitmodelle und Neueinstellungen. Derzeit sind in den Kindertagesstätten des GVS 71 Mitarbeiter beschäftigt. Dies entspricht etwa 50 Vollzeitkräften. Vor dem 1. August 2013 waren es noch 41. Sie betreuen insgesamt 485 Kinder. Dar- über hinaus mussten neue Bettchen, Matratzen, Bettwäsche und Lätzchen angeschafft werden. "Diese Sachkosten waren so im Vorfeld nicht kalkulierbar", so der GVS-Chef.

Kritik übt Carsten Jacknau an der Abrechnungspraxis. So bekommen die Eltern zwei Bescheide: einen vom GVS und einen von der Stadt, da der Verein nur die Essengeldpauschale in Rechnung stellen dürfe. Ab 1. Januar darf nur noch die Stadtverwaltung die Elternbeiträge einziehen, was vorher ebenfalls durch den GVS erfolgte. Da trauern beide Seiten der alt-bewährten Vereinbarung nach.

Schwer handhabbar sei zudem die Umsetzung des geforderten Qualitätsmanagements, was in der Regel Aufgabe der Einrichtungsleitungen sei. Der Leiter einer Kindertagesstätte muss unter anderem für diese Aufgabe freigestellt werden. Während im Gesetz nur der Begriff "angemessene Freistellung" auftauche, legt die Harzer Kreisverwaltung zur Beurteilung der Angemessenheit zwei Stunden pro Woche je Vollzeitkraft zu Grunde. "Kleinere Einrichtungen werden damit klar benachteiligt", erklärt Carsten Jacknau. Aus seiner Sicht wäre ein anderer Schlüssel hier angebracht.

Philipp Eysel legt deshalb große Hoffnungen in die Verfassungsbeschwerde des Städte- und Gemeindebundes gegen das KiFöG, der sich neben Blankenburg weitere 63 Kommunen aus Sachsen-Anhalt angeschlossen haben.

Auch Carsten Jacknau ist sich sicher, dass "die Beteiligten vor Ort manches sachgerechter und unbürokratischer regeln können". Entsprechende Korrekturen seien deshalb zu begrüßen.