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Ein Feuer pro Grundstück ist bis 20. April erlaubt - Alternativ wird Strauchschnittsammlung angeboten Gartenabfälle dürfen ab 1. März verbrannt werden

11.02.2014, 01:19

Wernigerode (jbs) l Viele Gartenbesitzer nutzen das Frühjahr, um ihr Grundstück auf Vordermann zu bringen. Die dabei anfallenden Gartenabfälle können in Wernigerode und den Ortsteilen von Sonnabend, 1. März, bis zum 20. April verbrannt werden, teilt Winnie Zagrodnik von der Wernigeröder Stadtverwaltung mit. Verbrannt werden darf generell montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, sonnabends von 8 bis 14Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind Gartenfeuer untersagt. Pro Grundstück ist nur ein Feuer gestattet. Osterfeuer fallen nicht unter diese Regelung. Sie sollten beim Wernigeröder Ordnungsamt bis zum 31. März beantragt werden.

Beim Verbrennen sind folgende Mindestabstände einzuhalten: 20 Meter zu Gebäuden, zehn Meter zu Gartenlauben, zehn Meter zu Straßen, 300 Meter zu Krankenhäusern, zehn Meter zu Gebieten und Objekten unter Naturschutz.

Die Verbrennungsstelle darf eine Grundfläche von 1,50Meter mal 1,50Meter und eine Höhe von einem Meter nicht überschreiten. Kleingartenanlagen können einen zentralen Brennplatz einrichten und nutzen. Die Gartenabfälle sollten trocken sein und das Feuer ständig kontrolliert werden.

Das Verbrennen ist bei Inversionswetterlagen sowie bei extrem trockener oder feuchter Witterung verboten. Die kostenlose Baum- und Strauchschnittsammlung der Entsorgungswirtschaft findet am Sonnabend, 12. April, in Wernigerode und in Benzingerode, Minsleben, Silstedt und Reddeber am Freitag, 4. April, statt. In Schierke und Drei Annen Hohne wird der Grünschnitt am Mittwoch, 16. April, abtransportiert.

Nähere Informationen gibt die Untere Abfallbehörde des Harzkreises, Telefon(03941) 59705766 oder das Ordnungsamt, Telefon (03943) 654329.