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Angebot auch an Leiharbeiter der "Harz AG" IG-Metall-Hilfe nach Urteil zu Christlichem Tarifwerk

Von Tom Koch 20.01.2011, 04:27

Wernigerode. Mit einem Mitgliederschreiben hat die IG Metall in Halberstadt auf das Leiharbeits-Urteil des Bundesarbeitsgerichts reagiert. Die Erfurter Richter haben im Dezember entschieden, dass Tarifverträge der Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen nichtig sind. Das Verfahren gegen diese Organisation hatte auch der Berliner Senat angestrengt. Betroffen vom Urteil ist die Leiharbeitsfirma der "Harz AG", die bis 31. 12. 2010 Verträge mit der Christlichen Gewerkschaft geschlossen hatte, jetzt einen neuen Tarifpartner hat.

Wie der Gewerkschafter Rüdiger Schnell informierte, werde in dem IG Metall-Schreiben den Gewerkschaftsmitgliedern angeboten, bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu helfen. Es bestehe jetzt die Möglichkeit, "die Differenzvergütung zu den Stammbeschäftigten gegenüber dem Leiharbeitsunternehmen geltend zu machen". Allerdings enthielten manche Arbeitsverträge sogenannte Verfallsfristen", die die Rückforderungen erschwerten. Die IG Metall hat auch Musterschreiben u. a. für Auskünfte über Arbeitsentgelte von Leiharbeitern und Anträge auf den rückwirkenden Beitragseinzug von Sozialversicherungsbeiträgen formuliert.

Rüdiger Schnell räumte ein, viele Leiharbeiter seien nicht gewerkschaftlich organisiert. Diese Betroffenen müssten sich zivilrechtlich behelfen. Auch schätzte er ein, dass finanzielle Forderungen, wenn überhaupt gegenüber früheren Verleihgesellschaften und nicht an die Adresse der aktuellen Leiharbeitsfirma gerichtet würden.

Den vom Urteil betroffenen Firmen wie der "Pro Arbeit" der "Harz AG" drohen laut IG Metall Nachzahlungen allein an die Sozialkassen von bis zu 3,2 Milliarden Euro.