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Unfall unter Alkoholeinfluss 40-Tonner kracht in Burgmauer

Ein 42 Jahre alter Autofahrer hat an der Roseburg zwischen Ballenstedt
und Rieder einen folgenschweren Unfall mit einem 40-Tonner verursacht.
Da der Ballenstedter mit 2,31 Promille am Steuer saß, drohen ihm nun
Führerscheinverlust und massive finanzielle Folgen.

Von Dennis Lotzmann 25.07.2014, 03:14

Rieder l Sven J. kann künftig gleich doppelt Geburtstag feiern. Neben seinem regulären Jahrestag auch am 23. Juli. Schließlich hätte die folgenschwere Kollision, die der 42 Jahre alte Ballenstedter am Mittwochnachmittag laut Polizei unter Alkoholeinfluss an der Roseburg zwischen Rieder und Ballenstedt verursacht hat, für ihn tödlich enden können.

J. ist an jenem Nachmittag mit seinem Ford in Richtung Rieder unterwegs. In der Gegenrichtung steuert der 61 Jahre alte Helmut D. aus Wedderstedt einen mit 27 Tonnen Sand beladenen Sattelauflieger.

Die scharfe Rechtskurve, die der Brummilenker kurz vor der Roseburg passieren muss, hat es in sich. Deshalb ist die Maximalgeschwindigkeit auf Tempo 70 begrenzt und eine dicke Sperrlinie gezogen. Trotzdem passiert das Unerwartete: Als der 61-Jährige mit seinem insgesamt 40 Tonnen schweren Sattelschlepper die Kurve passiert hat, kommt ihm, so hat es die Polizei rekonstruiert, auf seiner Fahrspur der Ford von Sven J. entgegen.

Der Rest ist Sache von Sekundenbruchteilen: Helmut D. geht voll auf die Bremse, reißt geistesgegenwärtig das Steuer nach rechts und verhindert so den drohenden Frontalcrash. Nach der seitlichen Kollision mit dem Ford verliert der 61-Jährige jedoch die Gewalt über sein tonnenschweres Fahrzeug. Er kommt nach links von der Fahrbahn ab und kracht in die erst vor einigen Monaten sanierte Mauer der Roseburg.

Am Ende haben beide Autofahrer Glück: Helmut D. kommt mit Prellungen und Knieverletzung in die Klinik. Auch Unfallverursacher Sven J. überlebt. Er wird zunächst stationär behandelt, verlässt das Krankenhaus aber wohl schon am Abend. Gleichwohl dürfte ihm der Crash noch auf Jahre vor allem finanziell präsent bleiben. Weil Sven J. den Unfall mit 2,31 Promille und damit im Zustand der absoluten Fahruntauglichkeit verursacht hat, muss er unter anderem mit Regressforderungen seines Haftpflichtversicherers rechnen.

Allein die ersten Schadenssummen, die im Raum stehen, sind immens. Den Totalschaden an der erst drei Monate alten Mercedes-Zugmaschine schätzt Michael Theuerkauf von der Rüdebusch-Baustoffniederlassung in Hecklingen auf rund 85 000 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Bergung, die am Mittwoch bis 22 Uhr dauerte, und den Wiederaufbau der Roseburg-Mauer. Auch die Feuerwehren - vor Ort waren laut Stadtwehrleiter André Waligora die Ortswehren Ballenstedt und Rieder mit 30 Mitgliedern - würden wohl einen kostenpflichtigen Einsatz aktenkundig machen.

Unterm Strich Kosten, an denen sich Sven J. wegen seines Alkoholpegels wohl zumindest anteilig beteiligen müsse, vermutet ADAC-Clubjurist Jost Kärger: "Bei einem Unfall mit diesen Rahmenbedingungen ist mit einer Regressforderung wegen Obliegenheitsverletzung zu rechnen." Soll heißen: Die Haftpflichtversicherung von Sven J. reguliert zunächst die Forderungen der Geschädigten und bittet anschließend J. anteilig zur Kasse. "Die Obergrenze dafür ist auf 5000 Euro gedeckelt", so Kärger.

Und damit nicht genug, ergänzt Polizeisprecher Uwe Becker. Der Fahrer müsse nun im Rahmen des Verfahrens mit einer Geldstrafe sowie Gerichts- und Anwaltskosten rechnen. "Hinzu kommen Laborkosten für die Blutalkoholbestimmung." Ferner sei damit zu rechnen, dass Krankenkassen - sowohl die eigene als auch die das Lkw-Fahrers - Regressforderungen aufmachen. Komme es zu Dauerschäden und Berufsunfähigkeit, drohe eine jahrelange Zahlungspflicht.

Richtig teuer werde es, wenn der Fahrer seinen Führerschein zurückhaben wolle. "Ab 1,6 Promille ist eine Medizinisch-Psychologische für etwa 600 Euro fällig, hinzu kommen Kosten für Fahrausbildung und Neuerteilung des Führerscheins", sagt Becker. Dabei kämen schnell fünfstellige Summen zusammen.