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Revision verworfen Oberlandesgericht Naumburg bestätigt Urteil gegen Pferdequäler

Das Urteil gegen den Danstedter Pferdequäler Herbert G. ist
rechtskräftig. Die Richter des Oberlandesgerichtes Naumburg haben die
Revisionsanträge von Angeklagtem und Staatsanwaltschaft verworfen. Damit
verliert G. zehn seiner 24 Pferde.

31.10.2014, 16:29

Danstedt/Naumburg l An dem im März vom Landgericht Magdeburg gefällten Urteil gegen Pferdebesitzer Herbert G. wird nicht mehr gerüttelt: G. wird wegen quälerischer Tiermisshandlung in zehn Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt für zwei Jahre zur Bewährung, verurteilt. Ferner werden zehn von insgesamt 24 Tieren ersatzlos eingezogen und ihm drei Jahre lang die Tierhaltung verboten.

Außerdem muss der mittlerweile pensionierte Polizeibeamte 70 Prozent der Verfahrenskosten tragen. Mit dem Verwerfen des Revisionsantrages der Staatsanwaltschaft ist das im März verhängte Strafmaß seit Donnerstagmittag rechtskräftig. Die von G. eingelegte Revision war schon im Sommer verworfen worden.

Langer Weg durch Gerichtsinstanzen

Mit der Entscheidung des Naumburger Oberlandesgerichtes geht ein Prozess zu Ende, der viele Menschen bewegt hat. Seit der spektakulären Beschlagnahme der 24 Pferde am 29. November 2012 hatten sich G. und die Staatsanwaltschaft vor mehreren Gerichten einen Schlagabtausch geliefert. Im Kern ging es vor allem um die Frage, was mit den im November 2012 sichergestellten und seither bei Züchtern in ganz Deutschland untergebrachten Tieren passiert.

Die Vertreter der Staatsanwaltschaft wollten Herbert G. am liebsten alle Tiere auf Dauer wegnehmen. Erstinstanzlich waren sie ihrem Ziel vor dem Amtsgericht Wernigerode recht nahe gekommen: Die Richterin entzog G. vor knapp einem Jahr jene 16 Pferde, über die damals verhandelt worden war. Obendrein wurde G. zu acht Monaten Haft auf Bewährung, einem dreijährigen Haltungsverbot und der alleinigen Übernahme der Prozesskosten verurteilt.

Ein Richterspruch, mit dem beide Seiten haderten - vor dem Landgericht Magdeburg errang G. im März dieses Jahres einen Punktsieg: Der Richter verkürzte die Haftstrafe auf Antrag des Staatsanwaltes auf sechs Monate. Obendrein kassierte er nur jene zehn Tiere, bei denen der Gutachter, ein Tiermediziner der Freien Universität Berlin, Schmerzen und Qualen bestätigt hatte. Zudem wurde die Kostenentscheidung zugunsten von Herbert G. auf 70 Prozent reduziert.

Hohe Rechnungen warten auf Verurteilten

Ein Fakt, der aus Sicht von Beobachtern erheblich ist. Schließlich dürften seit der großangelegten Razzia auf dem früheren Gelände der Danstedter LPG vor zwei Jahren immense Kosten aufgelaufen sein. Neben den eigentlichen Verfahrenskosten in mittlerweile drei Prozessinstanzen schlagen auch die Aufwendungen für die Unterbringung der 24 Tiere zu Buche. Die Pferde sind seit der Beschlagnahme im November 2012 deutschlandweit bei Züchtern untergebracht. Seither laufen die Kosten für Unterbringung, Futter und die tierärztliche Versorgung auf.

Melitta Burger, eine der Züchterinnen, rechnet allein hier mit mindestens 150.000 Euro. "Ich weiß nicht, wie der Verurteilte das je begleichen will", so die Frau, die die Pferde "April" und "Riad Orissa" in Bayern betreut.

Dass Herbert G. offenbar in einer finanziellen Schieflage steckt, hatte dessen Verteidiger schon vor dem Landgericht durchblicken lassen. Im März war von einer Suspendierung bei halbierten Bezügen die Rede. Obendrein soll G., der seit Oktober pensioniert ist, wegen seiner opulenten Pferdehaltung Schulden haben.

Urteil wirkt sich auf Pensionierung aus

Trotz Pensionierung könnte der nun rechtskräftige Richterspruch für G. noch Konsequenzen haben. "Das Disziplinarverfahren war ausgesetzt worden, um das Urteil abzuwarten", so Frank Küssner von der Polizeidirektion Nord in Magdeburg. Nach Beamtenrecht seien Sanktionen wie die Kürzung der Bezüge auch nach dem Wechsel in die Pensionierung möglich, so Küssner.

Mit Konsequenzen müssen auch Mitarbeiter der Kreis-Veterinärbehörde nach einer Strafanzeige rechnen. Sie sollen, so der Vorwurf, die Zustände in Danstedt durch lasche Kontrollen ermöglicht haben. Das Verfahren ist bei der Staatsanwaltschaft noch anhängig - die Ermittler wollten zunächst den Ausgang des Verfahrens gegen Herbert G. abwarten. Nach dem Urteil, mit dem die Schuld von G. aktenkundig ist, dürften die Ermittlungen gegen die Veterinäre nun fortgesetzt werden.