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Geflügel im Harz sollte vorsorglich in die Ställe

26.11.2014, 14:48

Halberstadt (dl) l Die ab heute in bestimmten Risikogebieten Sachsen-Anhalts geltende Stallpflicht für Geflügel gilt im Harz-Kreis nicht. Veterinäre der Kreisverwaltung empfehlen Züchtern aber, ihre Tiere vorsorglich in Ställen oder unter geschützten Dachüberständen unterzubringen, um jeglichen Kontakt zu Wildtieren zu vermeiden. Sie folgen damit einer Empfehlung von Landwirtschaftsminister Hermann Onko Aeikens (CDU).

Mit der Stallpflicht in Risikogebieten reagieren die Behörden auf den Nachweis von Vogelgrippe-Viren bei einer wildlebenden Krickente in Mecklenburg-Vorpommern vor einigen Tagen. "Die Fachleute des Friedrich-Löffler-Instituts halten es für hochwahrscheinlich, dass der Vogelgrippe-Erreger H5N8 über Wildvögel verbreitet wird. Daher müssen wir zum Schutz unserer Geflügelbestände vorbeugend handeln", so Aeikens. Dieser Empfehlung sollten auch Geflügelhalter außerhalb der Risikogebiete, die entlang von wasserreichen Rastplätzen (Saale, Elbe oder größere Teiche) ausgewiesen wurden, folgen, so der Minister. Bislang gebe es in Sachsen-Anhalt jedoch keinen Vogelgrippe-Fall.

Das Aufstallen bedeute die Unterbringung des Geflügels im Stall oder unter einem Dach mit einer seitlichen Abschottung, um den Kontakt zu Wildtieren auszuschließen, präzisiert Kreis-Veterinäramtsleiter Dr. Rainer Miethig. Für Geflügelausstellungen gebe es derzeit keine Einschränkungen. "Die Veranstalter müssten jedoch sicherstellen, dass die gezeigten Vögel vor der Veranstaltung tierärztlich untersucht werden und die Veranstaltung in geschlossenen Räumen durchgeführt wird", so Miethig. Die Genehmigungen seien wie üblich beim Veterinäramt zu beantragen.

Informationen zu den Risikogebieten im Land unter: www.mlu.sachsen-anhalt.de/startseite-mlu/