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Richter weist Obdachlosem neues Quartier zu

27.11.2014, 19:59

Wernigerode l Der Versuch eines 48-jährigen Wernigeröders, trotz Hausverbots in die örtliche Obdachlosenunterkunft zu gelangen, endete am gestrigen Donnerstag mit einer mehrtägigen Einquartierung von Amts wegen: in einer Justizvollzugsanstalt. Der zuständige Richter am Amtsgericht schöpfte dabei die im Ordnungsgesetz des Landes vorgegebene Maximalfrist aus.

Der Mann - nach Angaben von Polizei und Vertretern der Stadtverwaltung ein bereits einschlägig bekannter Wernigeröder - hat tagsüber Hausverbot in der Unterkunft. "Wir haben damit auf Verstöße gegen die Hausordnung und Diebstähle reagiert", sagte Ordnungsamtsleiter Gerald Fröhlich. Deshalb dürfe sich der Mann nur zwischen 18 und 8 Uhr in der Unterkunft aufhalten.

Eine klare Ansage, die der Mann offenbar wegen der frostigen Temperaturen zu umschiffen suchte. Laut Polizei verschaffte sich der Mann gegen 8.50 Uhr gewaltsam Zutritt zum Obdachlosenheim, wobei er ein Fenster sowie einen Holztisch beschädigte.

"Da der Mann weder den Aufforderungen des zuständigen Ordnungsamtsleiters, das Gebäude zu verlassen, noch dem von Beamten des Polizeireviers Harz ausgesprochenen Platzverweis nachkam, wurde er in Gewahrsam genommen", so Polizeisprecher Uwe Becker. Und damit nicht genug: Der zuständige Richter am Amtsgericht Wernigerode habe wenig später gegen den 48-Jährigen eine viertägige Freiheitsentziehung verhängt. Der Mann sei anschließend in die Justizvollzugsanstalt Burg gebracht worden.

Dem Vernehmen nach soll der Mann die Strafe mit vier Tagen Vollzeitunterkunft im Gefängnis vergleichsweise widerstandslos aufgenommen haben.