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Landgericht Anwalt soll Senioren betrogen haben

Der vor dem Landgericht Magdeburg neu aufgerollte Betrugsprozess gegen
einen Rechtsanwalt und einen Versicherungsvertreter aus dem Harz droht
ins Stocken zu geraten. Grund ist der Wechsel eines Anwaltes. Für den
angeklagten Rechtsanwalt steht viel auf dem Spiel.

Von Dennis Lotzmann 11.12.2014, 02:08

Magdeburg l Ein 48-jähriger Rechtsanwalt aus dem Harz und ein weiterer 51-jähriger Angeklagter müssen sich wegen des Vorwurfs, mehrfach betagte Senioren betrogen zu haben, vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Magdeburg verantworten. Den beiden Männern wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, zwischen 2010 und 2011 in 33 Fällen Senioren im Alter von über 70 Jahren um Erlöse ihrer Sterbegeldversicherung geprellt zu haben.

Einige der Rentner haben sich dem Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts als sogenannte Adhäsionskläger angeschlossen. Damit machen sie schon während des Strafverfahrens zivilrechtliche Forderungen gegenüber den Angeklagten geltend. Das Verfahren gegen die Männer war im September eröffnet worden, musste jedoch wegen einer längerfristigen Erkrankung einer Berufsrichterin neu gestartet werden.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sollen die beiden Angeklagten die betagten Senioren getäuscht und überrumpelt haben, um zum Ziel zu kommen.

"Möglich ist, dass die Richter bereits mit ihrem Urteil ein Berufsverbot gegen den Rechtsanwalt aussprechen."

Thomas Röthe, Fachanwalt für Strafrecht in Berlin

Der erste Part soll dabei wohl dem 51-Jährigen, der manchen Opfern bereits als Versicherungsvertreter bekannt war, zugefallen sein. Der Mann habe sich von den Opfern verschiedene Papiere unterzeichnen lassen, darunter wohl auch eine Vollmacht für den Rechtsanwalt, so Staatsanwalt Armin Gebauer. Anschließend soll der Rechtsanwalt damit die Versicherungen der Senioren aufgelöst und die Erlöse zwischen 1000 und 8000 Euro auf seinem Konto gebunkert haben. Von dort sei der Erlös, abzüglich eines Honorars für den Rechtsanwalt, dann auf das Firmenkonto des 51-jährigen Versicherungsvertreters weitergeleitet worden. "Die Geschädigten gingen leer aus und verloren den Gegenwert ihrer Versicherung", so Gebauer in seiner Anklage.

Der 51-Jährige überraschte beim Auftakt der Prozessneuauflage mit dem Antrag, das Verfahren bis Anfang Januar auszusetzen, teilte Gerichtssprecher Christian Löffler mit. Der Antrag sei mit der Einbindung eines neuen Verteidigers begründet worden. Dieser benötige Zeit, um sich ins Verfahren einzuarbeiten. Die Kammer will in ihrer heutigen Verhandlung über den Antrag entscheiden.

Ganz gleich, ob das Verfahren wie beantragt bis zum 8. Januar ruht, ist bereits jetzt klar, dass für den angeklagten Rechtsanwalt viel auf dem Spiel steht. Der Mann wird aktuell im "Bundesweitem Amtlichen Anwaltsverzeichnis" geführt. Letztlich droht ihm bei einer Verurteilung ein Berufsverbot.

Wie Thomas Röth, Fachanwalt für Strafrecht in Berlin sagte, könnten sich die Landgerichtsrichter schon im laufenden Verfahren die Frage berufsrechtlicher Konsequenzen stellen. "Möglich ist, dass die Richter bereits mit ihrem Urteil ein Berufsverbot aussprechen, das dann mit Rechtskraft des Urteils wirksam würde", so der Fachanwalt. Überdies könnte sich parallel dazu das Anwaltsgericht Sachsen-Anhalt mit dem Fall beschäftigen und Sanktionen - bis hin zum Entzug der Anwaltslizenz - aussprechen, so Röth.

Mit einem Urteil im aktuell laufenden Landgerichts-Verfahren ist vorerst jedoch nicht zu rechnen. Verhandlungstermine sind bis Ende März anberaumt.