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Bundesgerichtshof hat entschieden Stadt siegt im Prozess um Stromnetz

Von Katrin Schröder 20.12.2014, 02:10

Die Stadt Wernigerode hat einen Prozess vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe gewonnen. Der bisherige Stromnetzbetreiber Avacon wollte nicht hinnehmen, dass die Konzession für Schierke neu vergeben wird. Das Urteil ist bundesweit von Bedeutung.

Wernigerode/Schierke l Die Stadt Wernigerode hat ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gewonnen, das bundesweit von Bedeutung ist. Es geht um die Vergabe der Konzession für das Stromnetz in Schierke. Die Stadtverwaltung hatte diese Konzession nach der Eingemeindung des Brockenortes im Juli 2009 neu vergeben. Die Stadtwerke Wernigerode gewannen die entsprechende Ausschreibung, doch der bisherige Netzbetreiber Avacon klagte gegen die Entscheidung. Nun hat der Kartellsenat des BGH entschieden: Der Vertrag mit Avacon sei nichtig aufgrund eines Formfehlers.

Rückblick: 1991 übernahm die Avacon AG, einer der größten regionalen Strom- und Gasnetzbetreiber in Deutschland mit Sitz im niedersächsischen Helmstedt, das Stromnetz in Schierke für 20 Jahre. Damals war der Brockenort selbstständig, von 2005 bis 2009 gehörte er zur Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz. 2006, vor Ende der Vertragslaufzeit, trat der Netzbetreiber an Schierke heran. Das Ziel: eine vorzeitige Vertragsauflösung und ein Neuabschluss über weitere 20Jahre. "Das war damals Geschäftspolitik des Unternehmens", sagt Wernigerodes Justiziar und Hauptamtsleiter Rüdiger Dorff. Avacon-Sprecherin Corinna Hinkel bestätigt: "Das Vorgehen in Schierke haben wir, wie in anderen Fällen auch, gewählt, um die Vielzahl der anstehenden Neuverhandlungen auslaufender Konzessionsverträge im Jahr 2011 zu entzerren und auf ein zu leistendes Maß zu reduzieren."

Auf die Ausschreibung im Deutschen Ausschreibungsblatt hatte sich 2006 nur die Avacon AG beworben. Die Verwaltungsgemeinschaft habe allen Gemeinden empfohlen, das Angebot anzunehmen, sagt der damalige Ortsbürgermeister Jochen Ermisch. Im Juli 2006 einigten sich Gemeinde und Netzbetreiber. Nach der Offenlage Anfang 2007 folge der Beschluss im Juni - "einstimmig", so Ermisch. Im Juni wurden die Verträge unterzeichnet.

Die Stadtverwaltung Wernigerode startete 2010 eine neue Ausschreibung. Sie berief sich auf einen Formfehler: Die vorzeitige Neuausschreibung sei 2007 nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Deshalb hätten Konkurrenten wie die Stadtwerke Wernigerode nicht davon erfahren können.

Avacon klagte daraufhin gegen Wernigerode vor dem Landesgericht Hannover. "Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache wurde das Verfahren durch alle Instanzen gereicht", erklärt Rüdiger Dorff. Der BGH entschied nun, dass es auch bei vorzeitiger Neuvergabe einer Stromkonzession die Veröffentlichung im Bundesanzeiger Pflicht sei. Verträge, die unter Verstoß dieser Maßgabe abgeschlossen wurden, seien "grundsätzlich nichtig", heißt es in dem am gestrigen Freitag veröffentlichten Urteil.

Bisher war unklar, ob Ausschreibungen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden müssen, wenn Verträge vorzeitig gekündigt werden. Das Energiewirtschaftsgesetz sieht dies ausdrücklich nur dann vor, wenn Verträge regulär auslaufen. "Wir haben vorsichtshalber immer dazu geraten, doch diese Frage war lange umstritten", sagt Miriam Marnich, Referatsleiterin für Kommunalwirtschaft beim Städte- und Gemeindebund in Berlin.

Das Urteil aus Karlsruhe biete eine "wichtige Klarstellung" und schaffe in dem Punkt mehr Rechtssicherheit für Kommunen - wie bereits andere Urteile zu den Anforderungen an die Konzessionsvergabe. "Viele Dinge sind aber nach wie vor offen, weil der Gesetzgeber sich nicht festlegen wollte", so Miriam Marnich. Aus Verbandssicht müsse das Energiewirtschaftsgesetz zügig reformiert werden.

Die Stadtwerke Wernigerode sollen voraussichtlich 2016 das Schierker Stromnetz übernehmen. Für die Kunden ändere sich nichts, versichert Dorff.