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Verursacher in der Pflicht Bei Unfallflucht drohen Strafen

Fast täglich knallt es auf Wernigerodes Parkplätzen. Auch wenn es sich nur um einen Blechschaden handelt, ist der Verursacher verpflichtet, die Polizei zu verständigen. Sonst muss er mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht rechnen.

Von Ivonne Sielaff 17.02.2015, 02:37

Wernigerode l Es geht so schnell: Parkplatzsuche in der Innenstadt. Das Auto in eine winzige Lücke gezwängt. Tür auf. Und dann: Rums. Delle in der Tür des Autos nebenan. Hat es jemand gesehen? Was tun? Schnell weiterfahren?

276 Verkehrsunfälle mit Fahrerflucht hat die Polizei im vergangenen Jahr in Wernigerode und den Ortsteilen registriert. Die meisten sind Parkplatz-Unfälle, deren Zahl ist seit Jahren auf konstant hohem Niveau. "Im Grunde knallt es beinahe täglich", sagt Frank Feindura vom Revierkommissariat Wernigerode. "Die Unfälle ziehen sich querbeet durch die Stadt. Nicht nur die Großparkplätze vor den Supermärkten sind betroffen, sondern auch die Stellflächen in den Wohngebieten Burgbreite, Stadtfeld und Harzblick", so der Polizeihauptkommissar. Sogar in den engen Straßen der Innenstadt würden sich Unfälle mit Fahrerflucht häufen.

Die Aufklärungsquote sei relativ niedrig. Von den 276 angezeigten Unfällen im Jahr 2014 seien gerade einmal 114 geklärt worden. "Wir sind nur dann erfolgreich, wenn es Zeugen gibt, die Angaben zum Unfallhergang und zum Verursacher machen können. Gibt es keine Zeugen, ist die Aufklärung sehr schwierig."

Es komme vor, dass reuige Autofahrer sich, nachdem sie den Zeugenaufruf in der Zeitung gesehen haben, freiwillig stellen. "Doch diese Fälle kann man an einer Hand abzählen", sagt Feindura. Meist würden die Verursacher dann angeben, sie hätten den Unfall nicht bemerkt. Dabei ist ein Unfall mit Fahrerflucht kein Kavaliersdelikt - auch wenn nur Blechschaden entstanden ist.

"Der Verursacher muss seiner Wartepflicht nachkommen." Wenn der Besitzer des beschädigten Autos nicht auftaucht, müssen die Polizei verständigt und die Personalien aufgenommen werden. "Der berühmte Zettel unter dem Scheibenwischer entbindet den Unfallverursacher nicht von seiner Pflicht. Er sollte sich vergewissern, dass der Geschädigte die Notiz wirklich wahrnimmt." Oft würden zudem wichtige Angaben auf dem Zettel fehlen. Wird ein flüchtiger Täter ertappt, muss er mit einer Anzeige wegen unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle rechnen. Das Strafmaß hänge von der Schadenshöhe ab. Dem Sünder drohen neben Geld- und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren auch der Entzug der Fahrerlaubnis.

Und was rät der Polizeihauptkommissar Wernigerodes Autofahrern? "Am besten ist es, dort zu parken, wo es nicht so eng ist", sagt Feindura. Außerdem sei es hilfreich, sich das Kennzeichen des benachbarten Pkw zu notieren. "Obwohl das in der Praxis sicherlich schwierig ist."

Sollte man eine Beule an seinem Fahrzeug entdecken, sei es wichtig, sofort die Polizei zu verständigen, die Beweise sichere und den Schaden dokumentiere, rät Feindura. Darüber hinaus könne der Geschädigte Leute ansprechen, die sich in der Nähe aufhalten. "Vielleicht hat einer von ihnen den Unfall beobachtet oder sich sogar das Kennzeichen gemerkt."