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SPD-Politiker schaltet sich in Tauziehen um Kostenerstattung für die Bergwachtgruppen ein Brachmann will die Retter retten

Von Dennis Lotzmann 08.04.2015, 03:23

In das Tauziehen um die Finanzierung der Rettungseinsätze der Bergwacht-Gruppen hat sich der SPD-Landtagsabgeordnete Ronald Brachmann eingeschaltet. Er fordert auf Landesebene eine Lösung. Die ist jedoch noch nicht in Sicht.

Halberstadt/Magdeburg l Die Bergretter, ihre Einsätze und deren Finanzierung - durch wen auch immer. Seit Monaten ist die Antwort auf diese Frage offen. Jüngst war nach einem Rettungseinsatz im Bodetal bei Thale das Dilemma der Retter einmal mehr deutlich geworden: Sie holten eine Frau aus Potsdam und deren Tochter aus dem Steilhang und bewahrten beide mit ihrem Einsatz am späten Abend vor gravierenden Folgen. Die Crux bei dieser Geschichte: Weil beide anschließend nicht notfallmedizinisch behandelt werden mussten, sondern das "Abenteuer" mit einem Schrecken überstanden, gehen die Bergretter nun finanziell leer aus.

"Das war eine klare Sache: Wir hatten letztlich keinen Rettungseinsatz und damit keine Chance, gegenüber den Krankenkassen etwas zugunsten der Bergwacht abzurechnen", fasst es Michael Werner, Chef des Eigenbetriebs Rettungsdienst im Harz, zusammen.

Ein Umstand, der aus Sicht des Landtagsabgeordneten Ronald Brachmann untragbar ist: "Ich weiß um die Problematik der Bergretter und setze mich seit Jahren für eine Lösung ein", sagte der SPD-Politiker nach einem jüngst in der Volksstimme publizierten Beitrag über die ungeklärten Abrechnungsmodalitäten.

Er, so Brachmann, habe sich 2012 zusammen mit seinem Parteifreund Rüdiger Erben dafür eingesetzt, dass Bergwacht und Wasserwacht bei der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes überhaupt Berücksichtigung fanden. Das ist erfolgt. In Paragraf 33 des Rettungsdienstgesetzes heißt es: "Wasser- und Bergrettung sind Bestandteile des Rettungsdienstes, soweit Aufgaben der Notfallrettung wahrgenommen werden." Dieser Passus versetzt beide Gruppen nun überhaupt erst in die Lage, Verhandlungen mit Krankenkassen zu führen. Allerdings gibt es knapp zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes kein Ergebnis.

In der Realität sorgt das für einen Schwebezustand, durch den sich die Retter kaum motiviert sehen, wie einer von ihnen sagt: "Wir schieben in den Sommermonaten im Bodetal regelmäßig Bereitschaftsdienste und opfern dafür unsere Freizeit. Wenn du schließlich oben am Hang auch schon mal deine eigene Gesundheit riskierst, um übermütige oder unvorsichtige Wanderer aus heiklen Situationen zu retten und unsere Bergrettungsgruppe am Ende finanziell völlig leer ausgeht, ist das schon sehr bitter."

Aus Sicht der Krankenkassen ist das freilich logische Konsequenz: "Wir sind nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften für Krankenbehandlung und Transporte ins Krankenhaus, die sich an Bergrettungsaktionen anschließen, in der Zahlungspflicht", stellt Andreas Arnsfeld, Sprecher der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) in Sachsen-Anhalt klar. Dem kämen die gesetzlichenKassen - die AOK ist gewissermaßen deren Verhandlungspartner - selbstverständlich nach.

Arnsfelds Satz macht die Lücke zwischen dem Rettungsdienstgesetz auf der einen und dem Sozialgesetzbuch auf der anderen Seite deutlich: Während die Kostenfrage von Behandlung und Transport geregelt ist, bleiben bei der eigentlichen Rettung vom Berg Unklarheiten. Eine Vermutung, die die Formulierung in Paragraf 33, Absatz zwei, des Rettungsdienstgesetzes untermauert. Dort heißt es eher vage: Zwischen den Wasser- und Bergrettungsdiensten und den Kostenträgern "sollen" Vereinbarungen über Nutzungsentgelte oder jährliche Pauschalen getroffen werden. Jene Soll-Vorgabe blieb bislang ohne Resultat.

"Notfalls muss das Rettungsdienstgesetz nochmal angefasst werden."

Ronald Brachmann, SPD-Landtagsabgeordneter

Ein Umstand, auf den auch Michael Kraska vom Innenministerium verweist: Bergrettung sei nur dann Bestandteil des Rettungsdienstgesetzes, soweit Aufgaben der Notfallrettung wahrgenommen würden. Stelle sich heraus, dass die betreffende Person lediglich aus einer unglücklichen Situation gerettet werden müsse, handele es sich um eine Hilfeleistung nach dem Brandschutzgesetz, erklärt Kraska und nennt die entscheidende Konsequenz: "Die erfolgt unentgeltlich und für deren Absicherung ist die Gemeinde zuständig."

Dass die Abgrenzung von Notfallrettung und Hilfeleistung im Einzelfall schwierig sein kann, räumt auch Michael Kraska ein. Deshalb sei den Beteiligten bei der Novelle des Rettungsdienstgesetzes eine unbürokratische Lösung offeriert worden: Die Träger der Bergrettung können mit den Krankenkassen Vereinbarungen über Nutzungsentgelte oder Jahrespauschalen abschließen.

Nach Kraskas Worten hat es bereits Verhandlungen gegeben, die jedoch abgebrochen worden seien. "Aktuell laufen Gespräche, um als Land eine Moderatorenrolle wahrzunehmen."

Gesprächsbereit zeigt sich auch AOK-Sprecher Arnsfeld: "Die Krankenkassen sind bestrebt, mit den Bergrettern eine Lösung zu erzielen." Darauf pocht auch SPD-Politiker Brachmann, der das Thema im April in den Innenausschuss bringen will und klare Worte findet: "Wenn das Rettungsdienstgesetz keine hinreichende Grundlage ist, um die Probleme der Bergretter zu lösen, muss notfalls auch das Gesetz nochmal angefasst werden."

Worte, die Thales Bürgermeister Thomas Balcerowski begrüßt. Die Stadt gebe den Bergrettern jährlich 10 000 Euro. Nun, so der CDU-Politiker, sei die Landesregierung, die bekanntlich auf den Tourismus setze, gefragt.