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Kommunalaufsicht genehmigt Haushalt fürs Jahr 2015 / Beraterbüro für Eröffnungsbilanz verpflichtet Hausaufgaben für Rathaus und Stadtrat

22.05.2015, 01:15

Wernigerode (wb) l Der Haushalt für Wernigerode ist zwar genehmigt worden, doch ganz ohne Hausaufgaben für Rathaus und Stadtrat segnete die Kommunalaufsicht das Zahlenwerk nicht ab. Immerhin hat Kämmerer Frank Hulzer jetzt schriftlich, was er den Stadträten in der Etatdebatte zu Beginn des Jahres gesagt hat: In den kommenden Jahren wird es ziemlich eng. In den Worten der Kommunalaufsicht liest sich das so: "Die mittelfristige Finanzplanung weist in den Jahren 2016 bis 2017 negative Jahresergebnisse aus."

Zwar gilt mit der Einführung der Doppik eine Ausnahmeregelung, die nicht ausgeglichene Haushalte genehmigungsfähig macht. Gleichwohl bleiben im Wernigeröder Haushalt strukturelle Probleme bestehen, so der Kreis. Die Stadt müsse deshalb ihre "überhöhten Aufwendungen" und "zu geringen Erträge im Blick behalten".

Welche Konsequenzen die Verwaltung aus diesen Hinweisen zieht werde, dazu sagte der Kämmerer nichts. Das sei noch in der Diskussion. Unter anderem müsse er abwarten, welche Anforderungen aus den Fachämtern für den Haushalt 2016 kommen. Allerdings schloss Hulzer nicht aus, dass die Überlegungen in beide Richtungen gehen könnten: Ausgaben senken und Einnahmen erhöhen.

Zumindest die korrekte Zahlengrundlage wird die Kämmerei bald haben. Die Eröffnungsbilanz wird nicht vom Rathaus, sondern von einem darauf spezialisierten Unternehmen erstellt. Das hat zugesagt, die Arbeit bis zum Jahresende zu erledigen. Zudem wird das Unternehmen bis zum Jahr 2018 die Verwaltung bei der Aufstellung der Haushalte beraten. Kostenpunkt: jährlich 50000 Euro. Die Eröffnungsbilanz ist Voraussetzung für den doppischen Haushalt. Allerdings ist sie kompliziert zu erstellen, unter anderem müssen alle städtischen Liegenschaften bewertet werden. Außer Halberstadt hat keine Kommune im Kreis bislang diese Bilanz. Mehrere Kommunen im Land, darunter Ballenstedt, haben ebenfalls das Uelzener Beraterbüro verpflichtet. Nicht mehr in der Kämmerei ist eine eigens für die Eröffnungsbilanz eingestellte Mitarbeiterin tätig. Sie wurde auf eigenen Wunsch ins Sozialdezernat versetzt, so der Kämmerer.