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Ein junges Paar aus Allrode kritisiert Umgang der KoBa mit Hartz-IV-Antragstellern Wie ein Arbeitsloser zweiter Klasse

19.02.2011, 04:33

Ein junges Paar aus Allrode beschreibt seine Erfahrungen mit der Harzer KoBa als Serie von "Pleiten, Pech und Pannen". Die Behörde indes erklärt gegenüber der Volksstimme: Es habe zwar Probleme gegeben, insgesamt sei im Fall korrekt gearbeitet worden. Zudem wird gefordert: Kunden dürften keine "Rundum-Versorgung" erwarten.

Von Tom Koch

Allrode/Wernigerode. "Dem Widerspruch ist stattzugeben, da das Gegenteil nicht bewiesen werden kann." So steht es im Schreiben der Kommunalen Beschäftigungsagentur (KoBa) an Peter Sturm. Der 20-Jährige hat es nun schriftlich, dass er Hartz-IV-Gelder für die Zeit vom 1. September bis 20. Oktober nachgezahlt bekommt. Er und seine Freundin Yvonne Flister haben dafür mehrere Wochen lang gekämpft, und darüber will das junge Paar mit der Volksstimme reden.

Während seiner Ausbildung zum Landwirt ist der kräftig wirkende Mann arbeitslos geworden, seine gleichaltrige Freundin hat eine Lehrstelle im Hotelgewerbe im Harz gefunden. Daraufhin sind die beiden im vergangenen August aus Spremberg bei Cottbus nach Allrode gezogen.

Nach vier Wochen haben wir mal nachgefragt

Seinen Hartz-IV-Antrag hat der erwerbslose Peter Sturm per 24. August gestellt. Yvonne Flister erinnert sich: "Mehr als vier Wochen später haben wir uns bei der KoBa in Blankenburg telefonisch erkundigt, wie weit der Bearbeitungsstand ist." Ihr wird gesagt, bereits am 6. September sei beschieden worden, wegen fehlender Unterlagen müsse der Antrag abgelehnt werden. Doch die Neu-Allröder beteuern, eine solche Post nicht erhalten zu haben - zumindest nicht per 6. September. Diese Ablehnung haben sie nämlich erst am 30. September im Briefkasten vorgefunden, gemeinsam mit einem aktuellen Schreiben vom 28. September, dem Datum der telefonischen Nachfrage. Yvonne Flister wundert sich über diesen Zufall und berichtet über weiteren Ärger.

Mehrfach hätten sie telefonisch nachgefragt, ob sie fehlende Dokumente etwa von der "Arbeitsgemeinschaft" in Cottbus oder der Haftpflichtkasse Darmstadt später in einem gemeinsamen Umschlag nachreichen können, ohne dass daraus ein Nachteil entstehe. Ja, habe es daraufhin geheißen, bitte nachreichen ohne Probleme. Erinnert sie sich an diese Telefonate, so berichtet sie von ständig wechselnden Gesprächspartnern, binnen vier Monaten habe ihr Freund acht KoBa-Bearbeiter gehabt.

Die junge Frau: "Wir hatten wirklich ganz ganz wenig Geld, mussten uns bei den Eltern mehrfach Einiges leihen, und die Post verschickt auch unsere Briefe nicht nur für ein Lächeln." Die Konsequenz daraus: Die KoBa stellt fest, der Hartz-IV-Antrag ist unvollständig. Weil Peter Sturm seine gesetzlich geforderte "Mitwirkungspflicht" verletzt habe, gibt es auch kein Geld.

Beinahe zeitgleich mit seinem Widerspruch beginnt der 20-Jährige seine Weiterbildung in einer Wernigeröder Bildungsgesellschaft. Der Neu-Oberharzer kann noch kein sogenanntes Sozial-Ticket sein Eigen nennen, so muss er aus eigener Tasche pro Busfahrt 4,80 Euro zahlen. Jedoch waren ihm zu diesem Zeitpunkt noch sämtliche Hartz-IV-Gelder verwehrt, klagt er.

Die Post verschickt keine Briefe nur für ein Lächeln

Im kaufmännischen Bereich soll sich Peter Sturm fortbilden. Gehört zu einem solchen Unterricht, mit einem Bildbearbeitungsprogramm auf dem Foto eines Kahlköpfigen Tattoos zu "malen"? Sturm und einige Mitschüler finden nein und machen stattdessen Pause. "Den Dozenten konnten wir nicht fragen, der war ja nur mal ganz kurz am Anfang im Raum", berichtet der 20-Jährige.

Viel lieber würde er in einem Sägewerk jobben, oder ein Praktikum in einem Baubetrieb, in einem Stall absolvieren, dort wo körperliche Arbeit gefragt ist – darin sieht er seine Stärken. Darum hat er sich im Ort bereits umgehört und vielleicht eine Stelle in Aussicht.

Von der KoBa heißt es jedoch, er solle sich in einem Allröder Hotel als "Roomboy" bewerben oder als Regalauffüller in Supermärkten arbeiten, allerdings in Wernigerode und zu Arbeitszeiten, die per Bus von Allrode unerreichbar sind.

Auf Yvonne Flister machen solche Angebote den Eindruck, dass Fragen von Eignung und Qualifikation bei der KoBa kaum eine Rolle spielen: "Mein Freund bräuchte dringend einen Führerschein, doch dafür wird ihm jede finanzielle Unterstützung versagt." Wie sie weiß, gewähre die Arbeitsagentur in Cottbus in solchen Fällen sehr wohl Hilfe, darum fasst Yvonne Flister die KoBa-Erfahrungen ihres Freundes in folgender Formel zusammen: "Wer zum Arbeitsamt gehen muss, ist Mensch zweiter Klasse. Wer auf die KoBa angewiesen ist, wird zum Arbeitslosen zweiter Klasse."

Nach nur einem Tag ein solches Urteil schon möglich?

Hat die Kommunale Beschäftigungsagentur im Fall von Peter Sturm versagt? Anita Hauswald, in der kreiseigenen Behörde für das sogenannte operative Geschäft verantwortlich, bekräftigt im Volksstimme-Gespräch, nein. Sie erwartet von ihren KoBa-Kunden aktives Mittun. Sowohl der Erwerbslose als auch ihre Behörde gemeinsam müssten sich anstrengen, um Vermittlungsziele erreichen zu können.

Sie weist darauf hin, dass Peter Sturm bereits einen Tag nach Beginn seiner kaufmännischen Weiterbildung und für längere Zeit einen Krankenschein vorgelegt habe: "Ob nach einer so kurzen Zeit bereits ein fundiertes Urteil über die fachliche EDV-Ausbildung möglich ist, das halte ich für fraglich."

Allerdings muss auch Anita Hauswald einräumen, dass das Aufmalen von Tattoos auf Glatzkopf-Fotos am Computer wohl kaum ein Lerninhalt sei. Der Dozent könne jedoch nicht zeitgleich an jedem Rechner stehen, und man sei auch nicht mehr in der Schule, appelliert die KoBa-Leiterin an die Verantwortung eines jeden Lehrgangsteilnehmers.

Tattoos auf Glatzen malen, gehört nicht zum Unterricht

Den von Yvonne Flister und Peter Sturm beklagten Zuständigkeits-Wirrwarr erklärt sie damit, dass in Blankenburg zu jener Zeit in einer Testphase eine andere Arbeitsweise innerhalb der Behörde erprobt wurde und bei Erstantragstellern generell ein spezielles Team zuständig sei: "Grundsätzlich hat ein Leistungsberechtigter zwei Ansprechpartner, für die Vermittlung und Integration sowie für Leistungs- sprich Geldangelegenheiten."

Angesichts des jungen Alters von Peter Sturm stimmt die Fachfrau zu, dass der Abschluss einer Berufsausbildung das vordringlichste Ziel auch der KoBa sei. Sie informiert zudem, dass die Betreuerin dem Allröder zwei Arbeitsangebote unterbreitet habe, die dieser ohne Führerschein jedoch ablehnen musste: "Offensichtlich hat er vor seinem Umzug nach Allrode keine Vorstellung von der Lage des Ortes und der verkehrstechnischen Anbindung gehabt", so Anita Hauswald. Auch deswegen seien diese Stellen "ohne Konsequenzankündigung" angeboten worden. Hinter diesem sperrigen Wortungetüm verbirgt sich, dass Peter Sturm in diesem Falle nicht zu befürchten hatte, auf sein Nein werde mit der Kürzung von Hartz-IV-Geld reagiert.

Die fürs Operative Zuständige begründet zudem, warum der 20-Jährige aufgefordert worden ist, sich am Projekt "Bürgerarbeit" zu beteiligen. Im offiziellen KoBa-Schreiben wird dabei von einer "Einladung" gesprochen, versehen mit dem dringlichen Hinweis, unbedingt die "Rechtsfolgenbelehrung" zu beachten.

Anita Hauswald: "Zur allgemeinen Aktivierung sowie zur sozialpädagogischen Unterstützung und Begleitung wurde eine Aktivierungsmaßnahme angeboten." Die Leistungsfähigkeit und Motivation der Teilnehmer festzustellen, sei dabei ein Ziel. Ebenso herauszufinden, wo die Handlungsfelder von Sozialpädagogen bei der Unterstützung beispielsweise bei der Vorbereitung auf Auswahltests und Vorstellungsgespräche, der Unterstützung bei der Ausbildungssuche oder der Aufarbeitung persönlicher Hemmnisse liegen können.

Wir finanzieren grundsätzlich keinen Führerschein

"Die Biografie von Peter Sturm ist für die KoBa kein Einzelfall. Unsere Kunden sind oftmals orientierungslos, aber wir können ihnen nichts vorschreiben oder überstülpen. Sie selbst müssen ihr Erwerbsleben mitgestalten wollen."

Zum Vorwurf des Oberharzers, er müsse 35 Kilometer weit nach Wernigerode zur EDV-Ausbildung fahren, verweist die KoBa-Leiterin auf die Gesetze: "Rein rechtlich ist im Falle von Peter Sturm eine bundesweite Vermittlung möglich und auch zulässig."

Bleibt abschließend die Frage nach dem Führerscheinerwerb und den finanziellen Schwierigkeiten des 20-Jährigen: "Wir handhaben es so, grundsätzlich keinen Führerscheinerwerb zu finanzieren. Aus gutem Grund übrigens, wegen der Gerechtigkeit gegenüber anderen, die beispielsweise keine staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen und aus der Verantwortung gegen-über den Steuerzahlern."

Anita Hauswald verweist hingegen auf die Möglichkeit durch die Teilnahme an einer sogenannten Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwand Geld für den Führerscheinerwerb sparen zu können: "Eine komplette Rund-um-Versorgung können wir uns nicht leisten."

Schuld haben wohl immer nur die Antragsteller

Ob sich die beiden 20-jährigen Yvonne Flister und Peter Sturm eine solche KoBa-Betreuung tatsächlich wünschen, davon haben sie im Volksstimme-Gespräch nicht gesprochen. Stattdessen halten sie den in der Behörde herrschenden Geist für bedenklich, der in dem KoBa-Schreiben in dem bereits zitierten Satz gipfelt, dass der anfangs unvollständige Hartz-IV-Antrag nachträglich nur deshalb genehmigt werde, "da das Gegenteil nicht bewiesen werden kann."

Yvonne Flister: "Vielleicht haben wir beim Antragstellen nicht alles richtig gemacht, das mag durchaus sein. Allerdings ist es für eine Behörde wie die KoBa ganz offenkundig unvorstellbar, eigene Fehler einzugestehen. Schuld haben wohl immer nur die Antragsteller."