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"Leßmann-Fall": Straßenreinigungsgebühren – ja oder nein / Stadtjustitiar Rüdiger Dorff: "Historisch interessante Quelle, aber ohne Auswirkung"

Von Ivonne Sielaff und Andreas Fischer 18.03.2011, 04:34

Wernigerode. Künftig keinen Cent mehr für die Straßenreinigung zu zahlen – diese Hoffnung hat Hartmut Leßmann. Der Eigentümer des Grundstücks Albert-Bartels-Straße 11 beruft sich auf ein altes Dokument des Magistrats. In dem Schreiben von 1888 wird dem damaligen Besitzer Hermann Forcke eine Befreiung der Gebühren zugesichert.

Der "Leßmann-Fall" (wir berichteten) ist seither in aller Munde. "Es sieht schlecht aus für Herrn Leßmann", sagt Notar Prof. Dr. Maximilian Zimmer auf Volksstimme-Nachfrage. Zu DDR-Zeiten seien die unabhängigen Kommunen abgeschafft worden, "und alles wurde staatlich". Nach der Wende wurde die Stadtgemeinde Wernigerode neu gegründet. "Damit sind die alten Rechte erloschen. Eine Rechtsnachfolge ist nicht gegeben."

Der gleichen Meinung ist Stadtjustitiar Rüdiger Dorff: "Rechtshistorisch eine interessante Quelle, jedoch ohne Auswirkungen." Die Frage sei: War das Recht vererbbar oder veräußerbar? "Vielleicht findet Herr Leßmann ja noch eine grundbuchliche Sicherung seiner Rechte, dann könnte es juristisch wieder spannend werden."

Oberbürgermeister Peter Gaffert ist zu allererst erstaunt, dass "es bereits im Jahr 1888 in Wernigerode eine funktionierende Straßenreinigungspflicht für die Bürger gegeben hat". Bedauerlicherweise könne im Fall Leßmann nicht auf die Erhebung der Gebühren verzichtet werden. "Das ist schade für ihn", so Gaffert. "Aber es ist gut für die Finanzen der Stadt und nicht zuletzt auch gut für die öffentliche Sicherheit."

"Können nicht auf Geld verzichten"

Chancen räumt dem Grundstückseigentümer dagegen der Wernigeröder Rechtsanwalt Dr. Joachim Sattler ein. "Mag das Schreiben des Magistrats auch vergilbt sein, damals wie heute gilt der Grundsatz: Pacta suni servanda (Verträge sind einzuhalten)." Dass der Verzicht auf die Straßenreinigungs-Gebühren nur für Herrn Forcke gelten sollte, dafür gibt es keine Anhaltspunkte. Dr. Sattler ist zuversichtlich, dass "unsere heutigen Stadträte, denen der Ruf der Honorigkeit vorauseilt", die Zusagen, die der damalige weitsichtige Magistrat der Stadt getroffen hat, nicht in Frage stellen. Der Jurist: "Wenn doch, dürfte die Klage der Leßmanns nicht ohne Aussicht auf Erfolg sein."