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Kompromiss zwischen Fuhrwerkbetreibern und Händlern Strenge Auflagen für Kutscher – keine "Stinkbomben" mehr auf dem Pflaster

13.05.2011, 04:36

Um eine weitere Eskalation im Streit zwischen den Pferdekutschern und Händlern zu vermeiden – ist in den vergangenen Wochen ein Kompromiss gesucht und auch gefunden worden. Dieser wurde jetzt im Wernigeröder Ordnungsausschuss vorgestellt.

Von Ivonne Sielaff

Wernigerode. Beliebtes Fotomotiv, Touristenattraktion – auf der anderen Seite aber Verkehrshindernis und Ärgernis für benachbarte Gewerbetreibende. Der Streit zwischen Pferdekutschern und Händlern hatte sich im vergangenen Jahr zugespitzt (wir berichteten). Jetzt wurde das Thema wieder im Ordnungsausschuss behandelt.

"Inzwischen gab es mehrere Gespräche", informierte Ordnungsamtsleiter Gerald Fröhlich. In den letzten Wochen sei es schließlich gelungen, die Spannungen zwischen den beiden Interessengruppen zu lösen. "Wir haben endlich einen Kompromiss gefunden." Dieser sieht vor, dass sich die Betreiber von Pferdefuhrwerken künftig an einige strenge Auflagen halten müssen. So wird von allen eingesetzten Planwagen ein TÜV-Gutachten abgefordert. Zudem müssen die Fahrer eine Ausbildung absolviert haben, die sie befähigt, ein Fuhrwerk im öffentlichen Verkehr zu führen. "Die Polizei wird das zukünftig stichprobenhaft kontrollieren", kündigte Fröhlich an.

"Hoffen, dass wir Eskalationen vermeiden"

Ein großer Kritikpunkt waren die Pferdeäpfel, die überall entlang der Fahrstrecken und besonders an den Haltepunkten die Straßen verunreinigten. "Deshalb haben wir festgelegt, dass an den Haltestellen ein Auffangbehälter für den Pferdekot an den Kutschen angebracht wird." Vorerst nur an den Stopps. Ziel sei es, die Behälter auch während der Fahrten zu benutzen. Daran müssten sich die Tiere erst gewöhnen. "Das ist nämlich nicht so einfach, wie es sich für den Laien anhört", warf Ordnungsdezernent Volker Friedrich ein.

Ihre lauten Werberufe müssen die Kutscher in Zukunft auch unterlassen. Im Gegenzug wolle die Stadtverwaltung prüfen, inwieweit sie bei der Werbung unterstützen kann.

Die Auflagen werden nun in den Nebenbestimmungen der Sondernutzungssatzung festgeschrieben. "Wir hoffen, dass wir damit Eskalationen künftig vermeiden können", so Friedrich. "Denn Fakt ist: Alle wollen die Kutschen in der Stadt haben. Aber keinen dürfen sie stören – das ist eine Illusion."