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Neues Gesetz erlaubt kein Silvesterfeuerwerk in Wernigerodes Altstadt / Olaf Sauter : Um das Verbot durchzusetzen, brauchen wir eine Armee

Von Regina Urbat 28.12.2009, 05:53

Mit dem 1. Oktober gibt es bundesweit das Verbot, Feuerwerkskörper in Fachwerkstädten abzubrennen. Diese Regelung zu Silvester in Wernigerode konsequent umzusetzen, wird im Rathaus skeptisch gesehen. " Dafür brauchen wir eine Armee ", so Ordnungsamtsmitarbeiter Olaf Sauter. Deutlicher spricht sich Quedlinburg für das Verbot aus.

Wernigerode. Mit Raketen, Böllern und Fontänen wird in wenigen Tagen das alte Jahr verabschiedet. Das zum 1. Oktober bundesweit in Kraft getretene neue Sprengstoffgesetz verbietet jedoch, Feuerwerkskörper in der Nähe von Fachwerkhäusern abzubrennen. Sei denn, es wird ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern eingehalten.

In Wernigerodes Altstadt kaum denkbar, reihen sich doch dicht an dicht die Fachwerkbauten. Insgesamt wird die Fläche auf 116 Hektar geschätzt, für die das Verbot Gültigkeit hat. " Das entspricht einer Größe von 116 Fußballfeldern ", weiß Olaf Sauter vom Ordnungsamt. Hier überall das Verbot durchzusetzen und es zu kontrollieren, das halte er, " ehrlich gesagt, für nicht realisierbar ".

Sauter : " Dafür brauchen wir eine Armee. " Deshalb appelliere er an Einwohner und Gäste, " auf ein Silvesterfeuerwerk in der Altstadt zu verzichten. " Mitarbeiter des Ordnungsamtes würden " stichpunktartig kontrollieren " und im Rathaus Brandwache halten. Vorsichtshalber werde der große Weihnachtsbaum auf dem Marktplatz abgebaut ; gleichzeitig empfiehlt Sauter, Dachluken und Fenster geschlossen zu halten.

Noch, so Sauter abschließend, wolle man den Marktplatz zu Silvester nicht sperren, so wie es seit Jahren schon auf dem Schloss praktiziert werde. " Wir bauen auf die Vernunft der Feiernden. "

Deutlicher spricht sich die Stadtverwaltung in Quedlinburg für die Umsetzung des neuen Gesetzes aus. In ihrer Pressemitteilung weist sie darauf hin, dass zu Silvester " in der gesamten Quedlinburger Innenstadt keine Raketen, Knaller, Fontänen, Himmelslaternen u. ä. verwendet werden dürfen ". Zuwiderhandlungen könnten mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Drastischere Worte wohl deshalb, weil bekanntlich in der Weltkulturerbestadt in der Silvesternacht 2004 / 05 ein Brand am Kornmarkt wertvolle Bausubstanz im Wert von mehr als drei Millionen Euro vernichtet hat. Im Vorjahr löste ebenfalls eine Feuerwerksrakete einen Dachstuhlbrand in einem Fachwerkhaus in Quedlinburg aus. Es war zum Glück leerstehend.

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist übrigens auch in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alten- und Kinderheimen sowie Tierheimen und im gesamten Nationalpark Harz samt Brocken verboten. Im Schutzgebiet überwachen Ranger das Verbot. Übrigens