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Volksstimme-Interview mit Quedlinburgs Finanzamtschef Vullriede Lohnsteuerkarten: Anträge genießen derzeit eine Vorzugsbehandlung

28.10.2009, 04:56

Dieser Tage werden Lohnsteuerkarten versandt. Mit Paul-Gerhard Vullriede, dem Chef des Harzer Finanzamtes in Quedlinburg, war Tom Koch zu diesem Thema im Gespräch.

Volksstimme : Wie viele Lohnsteuerkarten werden dieser Tage verschickt ?

Vullriede : Im Harzkreis und Altkreis Aschersleben, dafür sind wir zuständig, rund 200 000 Lohnsteuerkarten.

Volksstimme : Wie groß ist dabei der prozentuale Anteil von Zusätzen wie Freibeträgeeintragungen ?

Vullriede : In den Vorjahren haben rund 4700 Bürger, also etwa acht Prozent der Arbeitnehmer im Harzkreis und im Altkreis Aschersleben, einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt.

Volksstimme : Was muss der Steuerpflichtige tun, um diese Eintragungen vornehmen lassen zu können ?

Vullriede : Ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ist immer auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim Wohnsitzfinanzamt zu stellen. Eine Übersendung in elektronischer Form ist zurzeit noch nicht möglich, diese Vordrucke sind im Finanzamt erhältlich. Sie liegen auch bei den Meldeämtern / Bürgerbüros der Städte und Gemeinden aus und stehen im Internet unter www. ofd. sachsen-anhalt. de / Vordrucke, Merkblätter und Informationen / Lohnsteuer / LSt 3 oder LSt 3 A ( vereinfachter Antrag ) zur Verfügung.

Volksstimme : Die Finanzämter in Halberstadt und Quedlinburg sind geschlossen. Wie kommen die ausgefüllten Anträge am besten zu Ihnen ?

Vullriede : Am schnellsten und einfachsten durch Übersendung des Antrages unter Beifügung der Lohnsteuerkarte ( n ) und weiterer erforderlicher Unterlagen per Post an unser Finanzamt. Die schnelle Bearbeitung dieser Anträge hat momentan Priorität, die geänderte Lohnsteuerkarte wird kurzfristig ( innerhalb von ein, maximal zwei Wochen ) zurückgesandt. Wer diesen Antrag möglichst sorgfältig und vollständig ausfüllt, vermeidet unnötige Rückfragen und somit Verzögerungen in der Antragsbearbeitung.

Volksstimme : Was gilt es beim Beantragen zu beachten ?

Vullriede : Wird erstmals ein Steuerfreibetrag oder ein höherer Freibetrag beantragt, so ist dafür der Vordruck " Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung " zu benutzen. Wenn kein höherer Freibetrag als für das Vorjahr beantragt wird oder nur die Zahl der Kinderfreibeträge und gegebenenfalls die Steuerklasse I in II auf der Lohnsteuerkarte geändert werden sollen, so ist anstelle dieses Vordrucks der " Vereinfachte Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung " zu verwenden.

Dem Antrag sind die Lohnsteuerkarte ( n ) 2010, bei Bedarf auch die des Ehegatten, und weitere geforderte Nachweise beizufügen. Änderungen zu den bescheinigten Steuerklassen erfolgen, bis auf wenige Ausnahmen, durch das zuständige Einwohnermeldeamt.

Volksstimme : Das Stichwort Kinderfreibetrag haben Sie bereits genannt. Muss man dafür zu Ihnen ins Finanzamt ?

Vullriede : Das hängt vom Alter der Kinder ab. Die Bescheinigung von Kindern, die zu Beginn des Kalenderjahres 2010 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgt ebenfalls durch das zuständige Einwohnermeldeamt. Das Einwohnermeldeamt ist auch für die Eintragung der Steuerklasse II ( Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ) für diese Kinder zuständig. Für volljährige Kinder ist hingegen der Freibetrag und ggf. die Steuerklasse II in jedem Fall mit entsprechendem Vordruck beim Finanzamt zu beantragen.

Volksstimme : Letzte Frage : Müssen die Antragsteller auf einen Stichtag achten ?

Vullriede : Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für 2010 kann nur bis zum 30. November gestellt werden. Danach kann das Finanzamt den Antrag auf Steuerermäßigung nur noch bei der Veranlagung zur Einkommenssteuer für 2010 berücksichtigen.

www. finanzamt. sachsen-anhalt. de