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Abberufungsurkunde an Wilfried Obermüller überreicht Ilsenburgs Stadtrat schickt Bürgermeister in den Ruhestand

Von Jörg Niemann 25.05.2009, 07:02

Ilsenburgs Bürgermeister Wilfried Obermüller kann wie von ihm geplant, am 30. Juni zum letzten Mal als " Chef " sein Büro betreten. Der Stadtrat gab während seiner letzten planmäßigen Sitzung dieser Legislaturperiode Obermüllers Antrag auf Versetzung in den Ruhestand per 30. Juni statt.

Ilsenburg. Der Stadtrat hat den Antrag von Bürgermeister Wilfried Obermüller zum Versetzen in den Ruhestand gebilligt. Allerdings fiel die Entscheidung nicht einstimmig aus. André Lüderitz, Fraktionschef der Linken, gab in der Aussprache bekannt, dass seine Fraktion den Beschlussentwurf nicht mittragen könne. Zum einen sei Obermüllers Antrag viel zu spät erfolgt, zum anderen sehe er Probleme beim Weiterführen der Verwaltungsarbeit. Obermüller, der an der Abstimmung nicht teilnehmen durfte, hielt in der Debatte jedoch dagegen, dass mit seiner bisherigen Stellvertreterin Silke Niemzok durchaus eine Bürgermeisterin amtieren werde, die ihr Fach versteht. Mit zwei Gegenstimmen wurde danach Obermüllers Ruhestand beschlossen, und die Stadtratsvorsitzende Corinna Riemenschneider überreichte ihm die entsprechende Abberufungsurkunde.

Dass die Linken offenbar doch Vertrauen in die Arbeit von Silke Niemzok haben und sich das vorherige Nein zur Obermüller-Entlastung eher gegen den Noch-Bürgermeister bezog, zeigte wenig später die Abstimmung zu einem Beschlussentwurf, der Silke Niemzoks Amtszeit verlängert, bis der gewählte Nachfolger oder die Nachfolgerin von Obermüller das Amt antritt. Bislang war die Amtszeit der Stellvertreterin an die Amtszeit von Bürgermeister Wilfried Obermüller gekoppelt.

Auf die Wahl eines Stellvertreters oder einer Stellvertreterin für Silke Niemzok - ein entsprechender Beschlussentwurf befand sich auf der Tagesordnung - wurde vorerst verzichtet, da es zu diesem Thema kontroverse Meinungen in den Ausschüssen gegeben haben soll. Deshalb wird der neue Ilsenburger Stadtrat während seiner konstituierenden Sitzung am 1. Juli auch über diese Personalie zu entscheiden haben.