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Kritik am Amtsblatt der Harzer Kreisverwaltung: "Auf denn, Bürger, fahrt nach Quedlinburg"

27.08.2010, 04:16

Mit einer Kritik am jüngsten Amtsblatt der Harzer Kreisverwaltung meldete sich Peter Lehmann zu Wort. Der Wernigeröder schreibt:

"Na toll, dass nenne ich Bürgerfreundlichkeit der Kreisverwaltung!

Auf fast fünf Seiten im neuen Harzer Kreisblatt (Ausgabe 8/10 vom 21. August 2010) gibt es Verordnungen zu Baumschutzverordnungen der ehemaligen Landkreise im Harz, zu Landschaftsschutzgebieten und zu flächenhaften Naturdenkmälern.

Beim genauen Hinsehen aber entpuppt sich das ganze als ein Aufzählen von Verordnungen aus alten Amtsblättern der Altkreise. Und jede dieser Aufzählungen endet mit einem § 2, dass die Amtsblätter im Büro der Kreisverwaltung in Quedlinburg einsehbar sind. Auf denn, Bürger, fahrt nach Quedlinburg (oder recherchiert im Internet), um zu erfahren, ob eine Baumgruppe oder ein Biotop unter Schutz gestellt ist oder eine Fläche aus dem Landschaftsschutz entlassen wurde. Vielleicht gibt es ja dort auch eine Mitarbeiterin, die ins Archiv eilt, um eine frühere Verordnung aus dem Jahr 1995 herauszusuchen.

Natürlich hat der Amtsschimmel Recht. Die geballte Ladung aufgezählter Verordnungen in neuen Verordnungen ist ordnungsgemäß samt und sonders am 6. Juli 2010 vom Landrat unterschrieben und im Amtsblatt veröffentlicht. Zu beanstanden gibt es da nichts. Ob das Ganze aber mit bürgerfreundlicher Verwaltung zu tun hat, darf angezweifelt werden. Eine Aufzählung von "geschützten Landschaftsbestandteilen" sowie "flächenhafter Naturdenkmale" hätte eventuell etwas weniger Platz eingenommen und wäre tatsächlich eine Information für den interessierten Bürger gewesen.

Aber vielleicht kommt das ja noch im nichtamtlichen Teil des Kreisblattes ein andermal."