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Landgericht verurteilt 36-Jährigen wegen versuchter sexueller Nötigung, Raub und Körperverletzung / Sieben Jahre Freiheitsstrafe und Maßregelvollzug Staatsanwalt: "Er ist eine tickende Zeitbombe"

Von Robert Richter 27.02.2014, 02:20

Magdeburg l Wegen versuchter sexueller Nötigung, besonders schweren Raubes und Körperverletzung ist der 36 Jahre alte Magdeburger Ronny F. am Dienstag vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der als Sexualtäter vorbestrafte Mann zwischen Juni und September 2013 in Magdeburg und Haldensleben jeweils eine Frau überfiel sowie in der Magdeburger Innenstadt einen Mann auf offener Straße mit einer Glasflasche niederschlug und ausraubte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht ordnete die Einweisung des 36-Jährigen in ein psychiatrisches Krankenhaus an. Bei ihm war in einem Gutachten eine dissoziale Persönlichkeitsstörung sowie Intelligenzminderung festgestellt worden. F. war bereits wegen Vergewaltigung eines zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alten Mädchens sowie wegen Raubes, räuberischer Erpressung und anderer Taten verurteilt worden. Er hatte über 16 Jahre im Maßregelvollzug gesessen. Anschließend wohnte er auf Bewährung in einem Heim für psychisch Kranke in Haldensleben, durfte sich nach Therapien zuletzt frei bewegen. Er wurde rasch wieder straffällig. Ronny F. sei eine "tickende Zeitbombe", vor der die Allgemeinheit geschützt werden müsse, so Staatsanwalt Armin Gebauer.

Bei der Urteilsverkündung am Ende des dritten Verhandlungstages starrte Ronny F. gestern Nachmittag vor sich auf die Tischplatte, die Hände verschränkt. Hin und wieder schüttelte er während der Worte der Vorsitzenden Richterin Claudia Methling den Kopf. F. hatte in einer schriftlichen Erklärung sämtliche Vorwürfe bestritten.

Die 5. Große Strafkammer sprach ihn jedoch in allen drei Punkten schuldig. Im ersten Fall war am 12. Juni 2013 an der Magdeburger Weitlingstraße ein Mann kurz nach Mitternacht mit einer Glasflasche niedergestreckt, geschlagen und seiner Geldbörse beraubt worden. Darin befanden sich etwa 40 Euro und Geldkarten. Das Opfer hatte den Angreifer zwar nicht erkannt. An der Flasche, die am Tatort sichergestellt wurde, fanden sich jedoch Fingerabdrücke von Ronny F. "Und zwar genau an der Stelle, an der man eine Glasflasche anfasst, um damit zuzuschlagen", so Richterin Methling. Ein Alibi konnte F. trotz von ihm benannter Zeugen aus der Wohnanlage nicht vorweisen.

Im zweiten Fall wurde eine 28-Jährige an der Porsestraße in Buckau angegriffen. Sie sei von einer Partynacht allein nach Hause gelaufen und von jemandem verfolgt worden, so die Frau vor Gericht: "An der Porsestraße wurde ich plötzlich von hinten kräftig geschubst und fiel auf die Knie. Als ich wieder aufstehen wollte, stieß mich der Mann noch einmal zu Boden." Anwohner sagten aus, sie seien von lauten Hilfeschreien der Frau geweckt worden. Als der Angreifer die Anwohner am Fenster bemerkte, sei er weggelaufen. Helfer verfolgten den Mann - und fassten F., den sie anschließend der Polizei übergaben. Ob F. die Frau zum Sex zwingen oder ausrauben wollte, bleibe im Dunkeln, so die Richterin. Deshalb erging der Schuldspruch in diesem Fall wegen vorsätzlicher Körperverletzung. "Die Spitze seines Verhaltens" habe F. am 1. September "abgeliefert", sagte Staatsanwalt Gebauer. In Haldensleben habe F. angetrunken eine ebenfalls alkoholisierte Frau hinter ein Gebüsch gezerrt, sie geschlagen, ihr den Mund zugehalten und sie gezwungen, sich auszuziehen.

Ein Begleiter der Frau, den F. zuvor verjagt hatte, rief die Polizei. Nach Angaben der Beamten, die zu Hilfe kamen, sahen sie F. mit heruntergelassener Hose. Er habe auf der nur noch mit einem Slip bekleideten Frau gelegen. Wegen versuchter sexueller Nötigung sprach das Gericht F. auch hier schuldig. Gegen das Urteil ist Revision möglich. Zunächst bleibt F. in Untersuchungshaft.