1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wolmirstedt
  6. >
  7. Im Sanierungsgebiet "Stadtkern" können Beiträge freiwillig früher gezahlt werden

Stadtrat fasst Grundsatzbeschluss / Grundstückseigentümer können mit Rabatt rechnen Im Sanierungsgebiet "Stadtkern" können Beiträge freiwillig früher gezahlt werden

Von Gudrun Billowie 14.03.2014, 02:22

Der Stadtrat hat einen Grundsatzbeschluss zur Erhebung von Ausgleichbeiträgen im Sanierungsgebiet "Stadtkern Wolmirstedt" gefasst. Ziel dieses Grundsatzbeschlusses ist es, die Ausgleichsbeiträge vor dem Abschluss der Sanierungsmaßnahme zu fordern.

Wolmirstedt l Vor 19 Jahren wurde der Stadtkern von Wolmirstedt zum Sanierungsgebiet erklärt. Damit gab es für private Eigentümer finanzielle Unterstützung bei der Modernisierung und Instandsetzung ihrer Gebäude. Weiterhin wurden innerhalb dieses Gebietes Straßen und Parkplätze saniert, öffentliche Grünflächen geschaffen sowie Gebäude modernisiert. Das Stadtbild hat sich zum Guten verändert, und wegen des verbesserten Umfeldes steigen auch die Bodenwerte der Grundstücke. Dieser Wertzuwachs wird den Eigentümern in Rechnung gestellt. Zumindest teilweise. Als Ausgleich für die eingesetzten öffentlichen Fördermittel werden sie an den Kosten der Sanierung beteiligt. "Das schreibt der Gesetzgeber vor", heißt es aus dem Rathaus.

Der Stadtrat hat sich für eine Variante entschieden, nach der die Ausgleichsbeiträge noch vor Abschluss der Gesamtmaßnahme der Stadtkernsanierung erhoben werden. Zwischen Grundstückseigentümer und Stadt wird demnach eine Vereinbarung über die vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbeitrages getroffen. Diese Vereinbarung sei freiwillig, erläutert Rathausmitarbeiterin Heike Pessel.

Wer sich auf diese freiwillige Vereinbarung einlasse, könne mit einem Nachlass der Ausgleichsbeiträge rechnen, heißt es in der Beschlussvorlage, es gibt also Rabatt. Die Höhe steht noch nicht fest. Nach Abschluss der Sanierung wird kein weiterer Betrag anfallen. "Mit der Erhebung dieser Ausgleichsbeiträge ist nicht vor 2015 zu rechnen", so Heike Pessel. Mit Bürgern, die nicht in einem Ruck zahlen können, kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. "Wir treiben niemanden in den Ruin", stellt die Rathausmitarbeiterin klar.

Die Stadt profitiert von dieser Regelung ebenfalls. Dadurch, dass die Ausgleichsbeiträge nicht erst erhoben werden, nachdem das Stadtkernsanierungsprogramm ausläuft, bekommt die Stadt die Einnahmen frühzeitiger und kann dieses Geld wiederum für Investitionen im Sanierungsgebiet einsetzen. Außerdem bleiben diese Gelder zu einhundert Prozent in der Stadt.

Bei der alternativen Variante, nach der die Ausgleichbeiträge erst nach Ende der Stadtkernsanierung gefordert werden, wird ein Drittel der Beiträge an den Bund, ein weiteres Drittel an das Land abgegeben, sodass nur ein Drittel in der Stadt verbleibt. Diese Variante wird nicht favorisiert.

Wer innerhalb des Sanierungsgebietes ein Grundstück besitzt, genießt neben Sanierungsfördermitteln weitere Vorteile. Unter bestimmten Bedingungen können steuerliche Abschreibungen geltend gemacht werden. Straßenausgleichs- oder Erschließungsbeiträge werden nicht verlangt.

Das Sanierungsgebiet wird im Süden von Ohrepromenade und Jungfernstieg eingerahmt, im Osten von den Bahnschienen hinter der Parkstraße und der Vogelstange, der Busbahnhof ist inbegriffen, weiter verläuft die Eingrenzung zwischen Bahnhofstraße und Rosa-Luxemburg-Straße entlang und die Geschwister-Scholl-Straße bildet die westliche Grenze.