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Gemeindeverwaltung Barleben bietet Grundstücksbesitzern im Sanierungsgebiet Rabatt an Betrag kann früher gezahlt werden

Von Vivian Hömke 19.03.2014, 02:23

Grundstücksbesitzer in Barleben, deren Haus im Sanierungsgebiet steht, müssen voraussichtlich im Jahr 2017 Ausgleichsbeträge zahlen. Die Höhe richtet sich danach, wie viel Wert der Boden gewonnen hat. Wird der Betrag vorher gezahlt, werden Abschläge gewährt.

Barleben l In fünf Zonen ist das Gebiet in Barlebens Mitte gegliedert, das nach einer Satzung aus dem Jahr 2001 bis heute Stück für Stück saniert wird. Das Ortsbild wurde verschönert, gleichzeitig haben die Grundstücke im Gebiet "Ortskern" durch die Sanierung an Wert gewonnen. Mit dem Abschluss der Sanierung und der Aufhebung der Satzung - voraussichtlich im Jahr 2017 - müssen die betroffenen Grundstückseigentümer einen Ausgleichsbetrag zahlen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinderat auf seiner jüngsten Sitzung gefasst.

Die Höhe des Ausgleichsbetrages richtet sich nach der Werterhöhung des Bodens. Den Wert der Grundstücke vor der Sanierung sowie den aktuellen Wert hat ein Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt ermittelt. Wie Barlebens Bau- und Ordnungsamtsleiter Jens Sonnabend informiert, bewegt sich die Wertsteigerung je Quadratmeter zwischen fünf und acht Euro. Bei einem Grundstück in der Größe von 500 Quadratmetern und einer Bodenwerterhöhung von acht Euro wäre beispielsweise ein Ausgleichsbetrag in Höhe von 4000 Euro fällig.

Betroffene Grundstücksbesitzer haben nun die Möglichkeit, ihren Ausgleichsbetrag vor 2017 abzulösen. "Als finanziellen Anreiz gewährt die Gemeinde den Grundstückseigentümern einen Abschlag auf den Ausgleichsbetrag", informiert Barlebens Pressesprecher Thomas Zaschke. Die Höhe des Rabatts richte sich danach, wann die Betroffenen eine entsprechende Ablösevereinbarung unterzeichnen. Passiert dies bis zum 30. August dieses Jahres, wird ein Abschlag in Höhe von 10 Prozent gewährt. Bei Abschluss zwischen dem 1. September und 31. Dezember sinkt der Betrag um 7,5 Prozent. Wird die Vereinbarung 2015 geschlossen, beträgt der Rabatt 5 Prozent, bei Abschluss im Jahr 2016 sind es 2,5 Prozent.

Weil der entsprechende Beschluss aufgrund der im Dezember unterbrochenen Gemeinderatssitzung erst nachträglich im Februar gefasst wurde, haben sich auch die Fristen für die Ablösevereinbarungen verschoben, erläutert Zaschke. "Um auch einkommensschwächeren Grundstückseigentümern die Möglichkeit einer vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages zu ermöglichen, ist eine Ratenzahlung von zwölf Monaten möglich. In einem solchen Fall wird im Vertrag die Abschlagsgewährung um 2,5 Prozent reduziert", teilt der Pressesprecher weiter mit.

Für beide Seiten ergeben sich laut Bau- und Ordnungsamtsleiter Jens Sonnabend Vorteile daraus, wenn die Beträge vorzeitig ausgelöst werden. Zum einen bleibe das Geld komplett in der Gemeindekasse. "Wenn wir warten, bis das Sanierungsgebiet abgeschlossen ist, geht ein Drittel der Einnahmen an den Bund, ein Drittel ans Land und nur ein Drittel an die Kommune", erläutert er. Die Einnahmen aus den Beträgen seien zweckgebunden - die Gemeinde kann und muss es wieder in Vorhaben im Sanierungsgebiet investieren. "Mit dem Geld, das jetzt reinkommt, können auch private Maßnahmen der Bürger gefördert werden", sagt Sonnabend.

Laut Zaschke wird durch die Vereinbarungen für beide Seiten Rechtssicherheit geschaffen. Der Grundstückseigentümer könne mit der Ablösevereinbarung auch den Abschluss der Sanierung für sein Grundstück und damit die Löschung des Sanierungsvermerkes im Grundbuch beantragen. "So hat er wieder die Möglichkeit, sein Grundstück frei auf dem Markt zu veräußern."

Weitere Informationen beim Bau- und Ordnungsamt unter der Telefonnummer 039203/5652625