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Ausgebildete Jugendliche verwalten Einrichtungen in der Niederen Börde in Eigenregie Satzung regelt Nutzung der Jugendclubs

Von Vivian Hömke 10.04.2014, 03:18

Speziell geschulte Jugendliche betreuen die Jugendclubs in der Niederen Börde selbst. Eine neue Satzung legt ab Mai auch den gesetzlichen Rahmen zur Verwaltung der Einrichtungen fest. So soll beispielsweise ein Clubrat eingerichtet werden und mindestens einmal im Quartal tagen.

NiedereBörde l Weil das Geld für mehr als einen Sozialarbeiter fehlt, dürfen speziell ausgebildete Jugendliche die Jugendclubs in der Niederen Börde selbst verwalten. So können sie die Einrichtungen häufiger und länger öffnen - ohne, dass ein Mitarbeiter der Verwaltung anwesend ist. Eine Satzung regelt künftig auch den gesetzlichen Rahmen zur Nutzung der Räume. Sie soll am 1. Mai in Kraft treten. Einen ent- sprechenden Beschluss haben am Dienstag die Mitglieder des Gemeinderates gefasst.

Die Satzung besteht aus insgesamt zehn Paragrafen. Danach dürfen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 6 und 27 Jahren aus jedem Ortsteil der Einheitsgemeinde die Einrichtungen nutzen. Derzeit stehen in Samswegen sowie in Groß Ammensleben Räume für die kommunale Jugendarbeit zur Verfügung. Ein dritter Club in Gutenswegen ist laut Daniela Baars, Leiterin der Ordnungs- und Sozialverwaltung, in Planung.

In den Einrichtungen sollen nach Paragraf zwei der neuen Satzung sowohl außerschulische Bildungs- als auch Freizeitangebote ermöglicht werden. Veranstaltungen dürfen trotz Selbstverwaltung der Jugendleiter nur in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung organisiert werden. Diese übt auch das Hausrecht aus und übernimmt laut Satzung unter anderem die Betriebskosten.

Ein Clubrat soll zudem eingerichtet werden, bestehend aus "einem Gemeindevertreter - möglichst dem Sozial- arbeiter der Gemeinde Niedere Börde, den ehrenamtlichen Jugendleitern des jeweiligen Jugendtreffs, zwei wählbaren Mitgliedern im Alter zwischen 14 und 27 Jahren", heißt es in der Satzung. Die Ratsmitglieder sollen mindestens vierteljährlich zusammenkommen.

Das Leitungsteam ist zudem aufgefordert, alle Nutzer der Jugendräume einmal im Jahr zu einer gemeinsamen Versammlung einzuladen, auf der Probleme diskutiert und neue Vorschläge unterbreitet werden können. Auch eine Hausordnung ist für jeden Club festzulegen und öffentlich auszuhängen. Die Satzung tritt am 1. Mai in Kraft.

Zur Zeit ist die Gemeindeverwaltung noch auf der Suche nach einem neuen Sozialarbeiter. "Elf Bewerbungen sind bereits bei uns eingegangen, darunter sehr gute", informierte Daniela Baars auf der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses vergangene Woche.