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Landesschulamt fordert Einheits- und Verbandsgemeinden auf, Planung zu aktualisieren Schulentwicklungsplan: Zwölf Grundschulen von Angern bis Kroppenstedt müssen bis 2017 schließen

Von Marita Bullmann 12.04.2014, 03:22

Für die Grundschulen in Angern, Hillersleben und Eichenbarleben ist das Aus in wenigen Monaten offensichtlich nicht mehr abwendbar, wobei Eichenbarleben zumindest als Außenstelle noch kurzzeitig laufen könnte. In den Folgejahren müssen weitere Grundschulen schließen, so sieht es das Landesschulamt.

LandkreisBörde l "Der Landkreis Börde hatte die Schulentwicklungsplanung als Planungsträger im Rahmen der entsprechenden Verordnung im Dezember festgestellt", erinnert Iris Herzig, Fachbereichskoordinatorin in der Kreisverwaltung. Dabei konnte der Landkreis jedoch nur aufzeigen, wo es Handlungsbedarf gibt, Lösungen vorzustellen war nur für die Schulen möglich, für die der Landkreis auch als Träger zuständig ist. Für die Grundschulen aber sei der Landkreis nicht zuständig. Und gerade in diesem Bereich liegen die meisten Probleme. Mehrfach bemühen sich auch Initiativgruppen darum, die Schulen zu erhalten. Spielraum gibt es dafür laut Schreiben aus dem Landesschulamt aber nicht.

Das Landesschulamt hatte dem Landkreis Ende März nun zwar die Bestätigung der Schulentwicklungsplanung 2014/15 bis 2018/19 zugeschickt, allerdings mit Einschränkungen. Danach hatte die Kreisverwaltung zu einer Gesprächsrunde mit den Bürgermeistern, mit Vertretern aus dem Kultus- ministerium und dem Landesschulamt eingeladen. In dieser sehr sachlichen Diskussion seien schulorganisatorische Probleme der kleinen Schulen erläutert, aber auch Lösungsmöglichkeiten diskutiert worden, so Iris Herzig.

Der Minister habe in einem Schreiben an alle Landkreise darauf verwiesen, dass jede Schule solange bestätigt werde, solange sie die erforderliche Mindestgröße gemäß Verordnung zur Schulentwicklungsplanung aufweisen könne. Hingewiesen wird dabei auch auf die mögliche Veränderung von Schulbezirken, um die Normen zu erfüllen. Das könne auch zwischen verschiedenen Schulträgern genutzt werden. Im Landkreis Börde zeichnen sich dazu aber offensichtlich keine Bestrebungen ab.

Aus in diesem Jahr für Angern, Hillersleben, Eichenbarleben

Keine Hoffnung gibt es für die Grundschulen Angern, Hillersleben und Eichenbarleben für das neue Schuljahr 2014/15. Nicht bestätigt wird die auslaufende Beschulung an der Grundschule Angern über drei Schuljahre, so wie es die Verbandsgemeinde Elbe-Heide beantragt hat. Die Grundschule Angern erfülle die Mindestgröße bereits zu Beginn des neuen Schuljahrs 2014/15 nicht mehr. Die künftigen Abc-Schützen sollen bereits in Burgstall eingeschult werden. Da das Schulgebäude in Burgstall auch genug Platz für alle Schüler der Grundschule Angern bietet, soll die Schule Angern gleich komplett übersiedeln.

Nach gründlicher Prüfung wird zugestimmt, die Grundschule in Angern, einem Ort mit zentralörtlicher Funktion, zu schließen, da in diesem Gebäude nicht die Schüler aus den Schulbezirken Angern und Burgstall gemeinsam beschult werden können, heißt es im Schreiben vom Landesschulamt.

Ebenfalls nicht bestätigt werden die Grundschule Ohretal in Hillersleben, auch Verbandsgemeinde Elbe-Heide, und die Grundschule Olbetal in Eichenbarleben, Einheitsgemeinde Hohe Börde. Beide Schulen erreichen die Mindestschülerzahlen nicht mehr.

Für die Schüler aus dem Schulbezirk Hillersleben gäbe es zwei Varianten, sagt die Dezernentin. Entweder die Mädchen und Jungen lernen künftig in Haldensleben oder in einer Schule der Niederen Börde. Das seien die nächstgelegenen Schulen. Dazu müsste der Verbandsgemeinderat Elbe-Heide mit dem jeweiligen Schulträger eine Zweckvereinbarung schließen.

Für Eichenbarleben wäre eine Fusion mit der Grundschule in Irxleben eine Möglichkeit. Da die Schüler, die jetzt in Eichenbarleben lernen, nicht problemlos in einer Nachbarschule weiter lernen können, weil dort der Platz nicht ausreicht, muss eine Fusion ins Auge gefasst werden, so dass Eichenbarleben zunächst als Außenstelle bestehen bleiben könnte, bis ein Neubau hinreichend Platz bietet.

In allen drei Fällen müssen die Schulträger ihre Planung korrigieren und dem Landesschulamt vor Beginn des neuen Schuljahres vorlegen.

Für Beendorf kann 2014/15 das letzte Schuljahr sein

Bis Ende dieses Jahres muss die Verbandsgemeinde Flechtingen ihre Schulentwicklungsplanung, was die Grundschule "Bernhard Becker" in Beendorf betrifft, korrigieren. Die Grundschule sei im Schuljahr 2014/15 bestandsfähig, habe also noch ausreichend Schüler, und werde bis dahin auch bestätigt. Zum Schuljahr 2015/16 soll nicht mehr eingeschult werden, die Mädchen und Jungen aus den Orten des Schuleinzugsbereichs beginnen ihre Schulzeit in Bregenstedt, so hat es der Verbandsgemeinderat beschlossen. Die Mindestgesamtschülerzahl könnte laut Planungsunterlagen 2015/16 ohne Erstklässler dennoch erfüllt werden. Darauf basiert wohl auch der Beschluss, alle Schüler aus dem Beendorfer Bereich erst ab 2018/19 in Bregenstedt zu unterrichten. Das Landesschulamt stimmt jedoch dem Antrag nicht zu, nach dem 31. Juli 2015 die Schule auslaufen zu lassen. Die Klassen, die jetzt in Beendorf lernen, können also nicht bis zur 4. Klasse dort bleiben, sondern müssen umziehen.

Langenweddingen, Hornhausen Kroppenstedt wanken 2016

Die Grundschulen Kroppenstedt in der Verbandsgemeinde Westliche Börde, Langenweddingen in der Einheitsgemeinde Sülzetal und Hornhausen in der Stadt Oschersleben-Bode können in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 weitergeführt werden. Bis dahin erfüllen sie die Vorgaben, heißt es im Schreiben des Landesschulamtes. Ende 2015 müssen aber die Schulträger die Gegebenheiten an die Forderungen der Verordnung angepasst haben, mahnt das Landesschulamt. Das bedeutet, den Beschluss über die Schließung dieser Schulen zu fassen.

Rottmersleben, Seehausen, Hohendodeleben, Ausleben, Hamersleben sind 2017 dran

Die Grundschulen in Rottmersleben in der Hohe Börde, Seehausen und Hohendodeleben, beide Stadt Wanzleben-Börde, sowie Ausleben beziehungsweise Hamersleben aus der Verbandsgemeinde Westliche Börde werden bis zum 31. Juli 2017 bestätigt. Für alle fünf Schulen muss die Schulentwicklungsplanung vom jeweiligen Schulträger bis Ende 2016 korrigiert werden, schreibt das Landesschulamt vor. Für Rottmersleben hat die Einheitsgemeinde Hohe Börde eine auslaufende Beschulung zum Schuljahr 2017/18 beantragt, dem stimmt das Landesschulamt jedoch nicht zu.

Lernbehindertenschulen Klein Oschersleben und Hornhausen

Auch die Kreisverwaltung muss noch Hausaufgaben machen. Da die Förderschulen für Lernbehinderte in Hornhausen und Klein Oschersleben schon ab dem Schuljahr 2014/15 die geforderte Mindestgröße nicht mehr erreichen, besteht hier Handlungsbedarf. Der Landkreis hatte als Träger beider Schulen eine Ausnahmeregelung beantragt. Die lehnt das Landesschulamt allerdings ab. Die Kreisverwaltung sehe gegenwärtig keine Möglichkeit, beide Schulen in einem Gebäude zusammenzuführen, sagt die Fachbereichskoordinatorin. Da könne auch nur eine Außenstelle gebildet werden, bis eine andere Lösung möglich ist.

Die Kreisverwaltung muss nun zum Ende jeden Jahres die Schulentwicklungsplanung aktualisieren. Nach jetzigem Stand sind jedoch alle weiteren schulischen Einrichtungen bis einschließlich 2018/19 bestandsfähig.